April 2024

17. 4. (Mittwoch)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung

23. 4. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Mai 2024

7. 5. (Dienstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung
Alte Schule !!!

13. 5. (Montag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Automatisch gespeicherter Entwurf

Eigener Bericht zur Sitzung des Gemeinderats am 19.2.2019

VG Rathaus

Öffentlicher Teil gemäß Bekanntmachung:
1.  Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 22.01.2019
2.  Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung vom 22.01.2019 getroffenen Beschlüsse
3.  Kommunale Verkehrsüberwachung: Vorstellung des Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
4.  Beschlussfassung zum Finanzplan für die Jahre 2018 – 2022
5.  Beschlussfassung zum Stellenplan 2019
6.  Erlass der Haushaltssatzung 2019
7.  Initiativantrag der Bürgergemeinschaft Freie Wähler Uttenreuth/Weiher e.V. und der CSU-Fraktion: Erweiterung der Vorstudie zur Neubetrachtung der StUB
8.  Erlass der Einbeziehungssatzung „Kellerweg“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB); Billigung und Auslegung des Satzungsentwurfs
9.  Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 78 und 81 Gmkg Uttenreuth
10.  Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 123/1, 63/4 und 63/5 Gmkg Uttenreuth
11.  Werbetafel Tennenloher Straße
12.  Grundschule Uttenreuth – Vergabe Planungsleistungen Brandschutz
13.  Dorfplatz Weiher – aktueller Planungsstand
14.  5. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Buckenhof Hier: Beteiligung der Gemeinde Spardorf als Träger öffentlicher Belange
15.  Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Obere Büch“ der Gemeinde Buckenhof Hier: Beteiligung der Gemeinde Uttenreuth als Träger öffentlicher Belange

Es fehlen: Fr. Kuttenhofer (CSU), Hr. Seufert (CSU)

TOP 2.  Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung vom 22.01.2019 getroffenen Beschlüsse
Die Fahrradhalle in Weiher wurde für 25504 € vergeben. Sie kann erst in Auftrag gegeben werden, wenn die Förderung genehmigt ist.

TOP 8.  Erlass der Einbeziehungssatzung „Kellerweg“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB); Billigung und Auslegung des Satzungsentwurfs
Der TOP wird vorgezogen, da Herr Schönfelder vom Planungsbüro Strunz die Einbeziehungssatzung vorstellt: Im Planungsprozess wurde aus dem Wunsch ein Haus zu bauen 2 Einzelbaurechte gemacht. Garagen dürfen bis zu 25m² außerhalb der Baufenster liegen. Es ist ein Bewässerungs- und Entwässerungsrecht der hinterliegenden Grundstücksteile zum Kellerweg auf dem Grundstück einzutragen. Alles, was in der Satzung nicht festgesetzt ist, wird durch den Grundsatz „Einfügen in die Umgebung“ abgedeckt.
Ein naturschutzrechtlicher Ausgleich erfolgt über eine Fläche der Familie des Bauwerbers in Weiher. Die Fläche wird durch Ausbringen einer Saatmischung, welche für Wild wichtige Blühpflanzen enthält, aufgewertet.
Auf Antrag des Bauwerbers wird die Grundflächenzahl (=GFZ , der Anteil des Grundstückes der versiegelt werden darf) auf 0,35 festgelegt; mit 9:6 Stimmen.
Der Antrag auf Einbeziehung wird mit einer Gegenstimme beschlossen.

TOP 3.  Kommunale Verkehrsüberwachung: Vorstellung des Zweckverbands kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
Der Geschäftsleiter des Zweckverbandes, Hr. Wallner, stellt vor: Der Verband arbeite in ganz Bayern. Die Mitgliederzahl steige stetig, es sind derzeit fast 150 Kommunen. Es gibt ca. 60 Außendienstmitarbeiter, die je zur Hälfte den fließenden und ruhenden Verkehr kontrollieren. Der Beitritt zum Verband kann über eine Mitgliedschaft oder eine Zweckvereinbarung (Mitglied auf Probe, muss in der Mitgliederversammlung eine 2/3 Mehrheit haben und ist etwas teurer) erfolgen. Der Verband wickelt das komplette Verfahren bis zum Bußgeld ab. Die Gemeinde legt fest, wieviel Stunden überwacht werden soll. Dies kann monatlich geändert werden. Die Gemeinde zahlt die gebuchten Überwachungsstunden mit je 120€ zzgl. 4€ je erfasstem Verstoß im fließenden Verkehr. Im ruhenden Verkehr fallen 34€ / Stunde und 2 € je Verstoß an. Die Bußgelder gehen an die Gemeinde und werden monatlich abgerechnet. Eine Stunde beginnt sobald das Gerät das erste Mal am Messpunkt aufgestellt ist, und endet, bevor das Gerät an der letzten Messstelle abgebaut wird.
Der Verband darf nur innerorts messen. Im Ort dürfen alle Straßen (auch Staatsstraße) gemessen werden. Es müssen die Regeln für die Messpunkte eingehalten werden, diese werden vorab auch mit der Polizei besprochen.
Fr- Schobert (CSU): Können auch Durchfahrtberechtigungen geprüft werden? Hr. Wallner: nein.
Hr. Astor (Die Unabhängigen): Kann zu bestimmten Tageszeiten gemessen werden? Hr. Wallner: ja, Datum und Tageszeit werden mit der Gemeinde abgesprochen.
Fr. Jeschonek (Verwaltung): Wieviel Vorlaufzeit hat die Verwaltung zum Buchen? Hr. Wallner: die Gemeinde muss bis Mitte des Monats die Wünsche für den Folgemonat abgeben.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Gibt es eine maximale Stundenzahl zur Überwachung? Hr. Wallner: Die Planung ist für den Verband am einfachsten, wenn möglichst gleich viele Stunden gebucht werden. Er schlage zu Beginn zum Ausprobieren für Uttenreuth ca. 10 Stunden / Monat vor.
Hr. Hirschmann (GAL): Es gebe in Uttenreuth keine gebührenpflichtigen Parkplätze, nur Zeitzonen, zudem liege die Schule nicht an einer verkehrsreichen Straße. Er sehe hier kaum Bedarf für die Überwachung. Kann die Gemeinde festlegen, ab welcher Überschreitung der Geschwindigkeit ein Strafzettel ausgestellt wird? Hr. Wallner: nein, dies sei gesetzlich geregelt.
Fr. Trabold (Die Unabhängigen): Können Rotlichtverstöße überwacht werden? Hr. Wallner: nein, aber man könne die Geschwindigkeit in der Nähe von Ampeln überwachen.
Hr. Leeb (BG): Gibt es durch wiederholte Messungen einen Lerneffekt? Hr. Wallner: ja, normalerweise pendele sich die Zahl der Verstöße nach 2-3 Jahren auf einem niedrigeren Niveau ein. Bei vielen externen Fahrern sei dieser Effekt geringer.
Fr. Schobert (CSU): bis wann muss die Gemeinde sich entscheiden? Gibt es auch Wochenend- und Nachtmessungen? Hr. Wallner: Ende Juni findet die nächste Versammlung statt, es müsste also im Mai entschieden werden.  Wochenend- und Nachtmessungen kosten das gleiche wie die anderen. Das Personal im Außendienst wohne überwiegend in der Nähe.

TOP 4.  Beschlussfassung zum Finanzplan für die Jahre 2018 – 2022
und
TOP 5.  Beschlussfassung zum Stellenplan 2019
und
TOP 6.  Erlass der Haushaltssatzung 2019
Fr. Nelkel (Verwaltung) stellt den Finanzplan, den Stellenplan und die Haushaltssatzung vor.
Die Haupteinnahmequellen der Gemeinde seien weiterhin der Einkommensteueranteil (4,3 Mio €) und die weiteren Steuern (insgesamt ca. 1,2 Mio €) sowie die Schlüsselzuweisungen vom Land (610.000€). Zusätzlich seien 670.000€ aus Immobilienverkäufen eingeplant.
Hauptausgaben seien die Personalkosten für Bauhof und Kinderbetreuungseinrichtungen (2,5 Mio €), die Kreisumlage an den Landkreis (2,4 Mio €), Straßenbaumaßnahmen ( 950.000€) sowie die Kosten für geplanten Grunderwerb.
Es sei eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt von ca. 0,5 Mio € und eine Entnahme aus den Rücklagen von gut 1,2 Mio € geplant.
Die Schlüsselzuweisung sei um 130.000 € höher als erwartet.
Seit Mitte 2018 sei die Gemeinde schuldenfrei. In 2019 sei keine Kreditaufnahme geplant.
Da der Haushalt bereits mit den Fraktionsvorsitzenden vorbesprochen wurde, konnten nach kurzer Diskussion der Finanzplan, der Stellenplan und der Haushalt 2019 einstimmig beschlossen werden.

TOP 7.  Initiativantrag der Bürgergemeinschaft Freie Wähler Uttenreuth/Weiher e.V. und der CSU-Fraktion: Erweiterung der Vorstudie zur Neubetrachtung der StUB
Hr. Leeb (BG) stellt den gemeinsamen Antrag von BG und CSU vor: Es solle nicht nur eine StUB neu bewertet werden, sondern im gleichen Zuge eine Studie über alle Verkehrsmöglichkeiten gemacht werden.
Hr. Hirschmann (GAL): Man sollte nicht beides vermischen. Der VGN will jetzt grob wissen, ob sich die Fahrgastzahlen geändert haben. Die erhobenen Verkehrszahlen würden auch den Gemeinden zur Verfügung gestellt.
Nach einer Sitzungsunterbrechung wird der Antragstext geändert: Der Gemeinderat Uttenreuth beschließt, dass neben der geplanten Vorstudie zum Ostast der StUB in 2 weiteren, vergleichbaren Studien schienenungebundener ÖPNV und weitere Verkehrslösungen (z.B. Südumgehungstraße, Tunnel) betrachtet werden sollen.  Der Bürgermeister setzt sich im Gremium Initiative Ostast-StUB hierfür ein. Darin liegt noch keine Beauftragung.
Der Antrag wird mit 8:7 Stimmen angenommen.

TOP 9.  Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 78 und 81 Gmkg Uttenreuth
Auf einer Fläche am Röthanger möchten zwei Grundbesitzer jeweils ein Haus errichten. Wegen der Größe der Fläche müssen die Grundstücksteile zunächst über eine Einbeziehungssatzung zu Baugrund gemacht werden.
Die Zufahrt zu den Grundstücken ist von Südosten her möglich. Der Bauwerber übernimmt die Kosten für die Erstellung der Satzung. Einstimmig

TOP 10.  Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 123/1, 63/4 und 63/5 Gmkg Uttenreuth
Auf 2 Grundstücken östlich der Schwabachgasse sollen am Ortsrand Häuser errichtet werden. Die Flächen müssen zunächst über eine Einbeziehungssatzung dem Innenbereich von Uttenreuth zugeordnet werden.
Fr. Trabold (Die Unabhängigen) regt an, die großen Bäume stehen zu lassen und den Hang zum Mühlbach frei zu halten.
Zusätzlich zu diesen Anregungen wird der Hinweis aufgenommen, dass die angedeuteten Baufenster zu groß seien. Der Bauwerber übernimmt die Kosten für die Erstellung der Satzung – mit 3 Gegenstimmen beschlossen.

TOP 11.  Werbetafel Tennenloher Straße
Am Anfang der Tennenloher Straße steht eine große Werbetafel. Sie bringt der Gemeinde jährlich 220€ Miete ein. Der Vertrag kann mit einem Jahr Vorlauf zum Ende 2023 gekündigt werden.
Hr. Scherzer (CSU) beantragt den TOP von der Tagesordnung zu nehmen, da die Kündigung noch viel Zeit hat – abgelehnt
Es wird gegen die Stimmen der CSU beschlossen den Vertrag zu kündigen.

TOP 12.  Grundschule Uttenreuth – Vergabe Planungsleistungen Brandschutz
Es wird einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung zunächst prüfen soll, ob weitere, günstigere Anbieter in der Lage sind die Maßnahme zu planen.

TOP 13.  Dorfplatz Weiher – aktueller Planungsstand
Die Planung des Dorfplatzes Weiher wurde leicht modifiziert: Die geplante Schotterfläche wird an beiden Enden eingegrünt. Es wird ein durchgehender Fußweg,  5 cm höher als die Straße, an der Rosenbacher Straße Richtung Norden angelegt – einstimmig gebilligt.

TOP 14.  5. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Buckenhof Hier: Beteiligung der Gemeinde Uttenreuth als Träger öffentlicher Belange
und
TOP 15.  Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Obere Büch“ der Gemeinde Buckenhof Hier: Beteiligung der Gemeinde Uttenreuth als Träger öffentlicher Belange
Hr. Horlamus (SPD): Wenn es durch die Bebauung an der Einmündung in die Staatstraße zu einer Ampel kommt, betrifft dies die Gemeinde Uttenreuth.
Die Anmerkung wird einstimmig als Stellungnahme abgegeben.