Januar 2025

23. 1. (Donnerstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung

28. 1. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Februar 2025

19. 2. (Mittwoch)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung
!!!!Alte Schule!!!!

25. 2. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

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Eigener Bericht zur Sitzung des Gemeinderats am 10.12.2024

Öffentlicher Teil 10.12.24 gemäß Bekanntmachung:


1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 05.11.2024

2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse

3. Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats: Umgang mit nichtöffentlichen Sitzungsvorlagen und nichtöffentlichen Niederschriften

4. Bauleitplanung der Gemeinde Uttenreuth, Aufstellung eines Bebauungsplans w18 „Weinbergstraße“, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

5. Bebauungsplan U41 „Südlich Sankt Kunigunde“ – Vorstellung mit Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

6. Änderung ab dem 01.01.2025 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Uttenreuth

7. Änderung der Satzung ab dem 01.09.2025 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen

8. Festsetzung der Elternbeiträge für die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen in Uttenreuth ab 01.01.2025

9. Feststellung der Jahresrechnung 2023 und Entlastung gem. Art. 102 Gemeindeordnung

10. Einführung § 2b UStG

11. Erlass einer Hebesatzsatzung für die Gemeinde Uttenreuth

12. Hebesatzanpassung 2025 Grundsteuer A und B

13. Neukalkulation der Wassergebühren sowie Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Uttenreuth

14. Neukalkulation der Abwassergebühren sowie Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Uttenreuth

15. Beantragung von Zuwendung für ein Gesamtvorhaben Abwasserentsorgung und Wasserversorgung nach Förderrichtlinie RZWas2021 für den Zeitraum 2025-28

16. Projekt Städtebauförderung „Kulturbahnhof – Alter Bahnhof Uttenreuth“, weiteres Vorgehen

17. Pauschale Erstattung für die im Ehrenamt in der Jugendarbeit anfallenden Kosten von der Gemeinde Uttenreuth

18. Montessori-Pädagogik Erlangen e.V. – Zuschussantrag für das Schuljahr 2024/2025

19. Erlanger Musikinstitut e.V. – Zuschussantrag für 2025

20. Musikalisches Theater Uttenreuth – Antrag auf Zuschuss für Neujahrskonzert 2025

21. Aktualisierung der Förderrichtlinie Klimaschutz

22. Städtebauförderung Uttenreuth; Jahresantrag 2025



Es fehlt: Fr. Finger



Bürgerfragestunde

Die Gebühren bei Wasser und Abwasser sollen sich ändern. Wird es wegen der Änderung zum Jahreswechsel eine neue Ablesung geben? Hr. Ruth (Bürgermeister): Ja, er habe dies angeordnet.

Können sich die Eltern darauf verlassen, dass es bis zum nächsten Jahr keine weiteren Erhöhungen der Kita-Gebühren geben wird? Hr. Ruth: Sollte ein Antrag in den Gemeinderat kommen, so müsse dieser behandelt werden. Er könne nicht sagen, was in Zukunft beantragt wird.



Tagesordnung:

Top16 wird vor TOP 6 gezogen. TOP 8 wird gestrichen.



TOP 2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse

Die Planung für die Erneuerung der Wasserleitung in der Marloffsteiner Straße wurde an das Büro Trenz & Mederer vergeben.

Der Pachtvertrag für die Tennisplätze mit dem SCU wurde bis zum 31.12.2050 verlängert. Dies war notwendig, damit der SCU Zuschüsse für die Sanierung erhält.



TOP 3. Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats: Umgang mit nichtöffentlichen Sitzungsvorlagen und nichtöffentlichen Niederschriften

Hr. Ruth: Es liege in seiner Verantwortung, welche Unterlagen die Gemeinderäte in welcher Form bekommen. Er schlage vor das bisherige Vorgehen alle Unterlagen im Ratsinformationssystem bereitzustellen beizubehalten.

Hr. Leeb (BG): Warum ist der Punkt auf der Tagesordnung? Hr Ruth: Für die VG sei anderes beschlossen worden, weil es ein Gerichtsurteil gebe, dass bestimmte nicht öffentliche Unterlagen nicht verteilt werden dürfen. Seiner Ansicht nach, sei die Sachlage im zitierten Fall aber anders gelagert als in Uttenreuth und damit das Urteil nicht anwendbar.

Die Geschäftsordnung wird beibehalten – einstimmig.



TOP 4. Bauleitplanung der Gemeinde Uttenreuth, Aufstellung eines Bebauungsplans w18 „Weinbergstraße“, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Hr. Ruth: Die Änderungswünsche des Gemeinderates seien in den Bebauungsplan eingearbeitet worden. Es sei wichtig diesen zu beschließen, damit die Gemeinde diese 1296m² verkaufen könne. Zurzeit liege der Grundstückspreis in Weiher bei 495€/m².

Fr. Richard (Planungsbüro Vogelsang): Der Bebauungsplan müsse erstellt werden, weil das Gebiet zum Außenbereich zähle. Es sollen 8 Wohneinheiten entstehen, das Doppelhaus im Osten sei etwas größer als die anderen. Parken werde nur im Garagenhof erlaubt sein. Für die Zufahrt müsse die Weinbergstraße von einem öffentlichen Feldweg in eine öffentliche Straße umgewidmet werden. Im Osten sei ein Fuß- und Radweg von der Weinbergstraße Richtung Norden geplant um ein weiteres, potentielles Baugebiet an den Radweg anzubinden. Es seien Satteldächer mit Giebel zur Straße vorgeschrieben. Die beiden Doppelhaushälften müssen jeweils um 2m versetzt sein und dürfen max. 2 Geschosse plus Dach hoch sein. An den Südfassaden seien wegen der Lärmbelastung durch die Staatsstraße Schallschutzfenster notwendig. Das Gewerbegebiet und der Bolzplatz werden als nicht beeinträchtigend eingestuft. Die Pläne sollen im Februar ausgelegt werden.

Hr. Klebe (Landschaftsplanung): Es sollen viele Bäume erhalten bleiben. Um die zu fällenden Bäume auszugleichen seien 3 Neupflanzungen in den Baulücken vorgeschrieben. Nach Norden seien Strauchpflanzungen vorgeschrieben. Die Wurzelbereiche der Bäume seien festgeschrieben und müssen geschützt werden. Die Ausgleichsfläche liege 220m weiter im Norden, gehöre der Gemeinde und werde seit längerem nur als Lagerfläche genutzt. Es solle hier eine Obstwiese angelegt werden.

Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Gauben sind im Plan untersagt. Sie sollten aber auf den Außenseiten der Doppelhäuser erlaubt sein. Das Haus im Westen habe nur einen Zuweg, könnte man hier auch 2 Wohneinheiten übereinander mit nur einer Haustür erlauben?

Fr. Richard: Gauben auf den Außendächern seien möglich. Bei 2 Wohnungen sei die Dachnutzung schwierig.

Fr. Kreitz (Die Grünen): Wie wird das westlichste Haus erschlossen? Hr. Ruth: Der Eigentümer benötige ein Wegerecht auf dem Nachbargrundstück. Eine Erschließung über den Feldweg sei nicht möglich, da er nicht öffentlich sei.

Hr. Astor (Die Unabhängigen): Wie wartet man die Dachrinnen in der Mitte? Hr. Klebe: Die Käufer dieser Grundstücke müssen die Bäume auf ihrem Grundstück zu schätzen wissen und so wohnen wollen. So werden sie dann auch mit den Problemen umgehen können.

Hr. Exner (CSU): Wieviel Wohnfläche wird eine Doppelhaushälfte haben? Fr. Richard: Jedes Geschoss habe 60 bzw. 72 m² Grundfläche, die Wohnfläche hänge dann von der genauen Bauweise ab.

Die Planung wird einstimmig gebilligt und die Auslegung beschlossen.



TOP 5. Bebauungsplan U41 „Südlich Sankt Kunigunde“ – Vorstellung mit Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Hr. Ruth: Die Verhandlung mit der Universität laufen parallel zur Planentwicklung. Bei den Interessenbekundungsverfahren für die Baugruppe und das Seniorenwohnen gebe es Interessenten. Die VG-Versammlung habe dem Baufeld für die Rathauserweiterung zugestimmt.

Fr. Richard (Planungsbüro Vogelsang): Es werde im beschleunigten Verfahren ausgelegt, da das Grundstück im Innenbereich liege. Die einzelnen Bauten seien durch Wege getrennt, es gebe im Osten und im Westen je einen Fuß- und Radweg. PKW- und Fahrradstellplätze seien eingeplant. Die Bewohner des „Seniorenwohnen“ und des Wohnheims parken unter dem „Seniorenwohnen“. Der Müll werde an der Dresdener Straße abgeholt. Es seien Lärmschutzfenster im Süden notwendig. Es müsse noch geprüft werden, was man braucht, wenn die VG-Erweiterung erst einmal nicht gebaut wird.

Hr. Gräßl (Architekt): Die Machbarkeitsstudie für das Uni-Gebäude sei gemacht: Zur Staatsstraße sei ein schräger Laubengang, der oben spitz zuläuft, geplant. Hierüber werden die Apartments erschlossen. An einigen Stellen erhalte die Sichtschalung des Laubengangs „Fenster“, die begrünt sind. Der komplette Bau werde in Holzmodulbauweise errichtet. Jedes Modul habe seine Tür zum Laubengang an der Straße und auf der gegenüberliegenden Seite ein großes, feststehendes Fenster und ein Belüftungsfenster. Der vorliegende Plan sei mit der Uni abgestimmt.

Hr. Ruth möchte die Außenfassade als essentiell in den Beschluss aufnehmen.

Fr. Kreitz (Die Grünen): Wie soll das Fenster von außen geputzt werden? Hr. Gräßl: Hierfür müsse ein Hubsteiger kommen, das werde in den Erlanger Wohnheimen auch so gehandhabt.

Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Wo werden die Holzelementfaserplatten eingesetzt? Wie wird das Gebäude belüftet? Kann der Laubengang als Fluchtweg genutzt werden? Wenn wir jetzt einen Bebauungsplan aufstellen, was passiert, wenn später noch Platz für die Energieversorgung benötigt wird oder einer der Interessenten abspringt? Hr. Gräßl: Es handele sich um Faserzementplatten von ca. 80cmx3m. Sie haben einen Weißton und Fugen sind bereits enthalten. Die Platte werde nicht weiterbearbeitet, sei robust, langlebig und mache eine lebendige Fassade. Die Fenster haben hinter der Verkleidung einen Lüftungsflügel, es gebe aber auch eine Be- und Entlüftungsanlage. Der Rettungsweg sei der Laubengang, daher dürfen dort keine Sofas, oä. stehen und einige Bereiche müssen komplett freigehalten werden. Als Energieversorgung sei ein Nahwärmenetz am besten. Hr. Ruth: Er führe Gespräche mit einem Anbieter und habe auch schon eine Fläche für den Standort gefunden. Fr. Richard: Dies sei eine Planung, da könne sich immer noch viel ändern. Eine Fläche für die Energieversorgung sei im Bereich des Grünangers vorgesehen. Die möglichen Emissionen müssen beachtet werden. Nun benötige sie erst einmal Feedback, um dann den Plan weiter erstellen zu können. Hr. Ruth: Im schlimmsten Fall, müsse dann noch einmal ausgelegt werden.

Hr. Böhm (CSU): Wird es neben der Tiefgarage noch Kellerräume im Seniorenwohnen geben? Hr. Gräßl: Dies könne er noch nicht sagen, weil er noch nicht wisse, ob die Leute überhaupt Keller wollen. Die Uni wolle keinen Keller.

Fr. Kreitz (Die Grünen): Es gebe jetzt nur Grundrisse. Wann wird die Gestaltung festgelegt? Ist es möglich eine DGNB-Zertifizierung (Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen) anzustreben? Dies wäre ein Aushängeschild für die Gemeinde. Hr. Gräßl: Nicht jeder wolle so ein Zertifikat, das sei eher eine Freiwilligkeit der Bauherren. Ob man es rechtlich in einem Bebauungsplan festlegen kann, müsse er klären.

Hr. Funk (BG): Der 2. Rettungsweg sei gut über die Fenster realisierbar.

Hr. Lugner (Büro WFG Landschaft GmbH): Der Anger müsse begrünt werden und dürfe nicht mit Fahrradschuppen u.ä. zugebaut werden. Es seien Bäume und Sträucher vorgesehen. Das Gebiet müsse als Schwammstadt geplant werden. D.h. Regenwasser muss auf dem Dach und in den Grünflächen gespeichert werden. Ein kontrolliertes Versickern sei nicht möglich, daher liege der Grünanger tiefer und könne Wasser aufnehmen. Die Dächer müssen begrünt werden. Einfriedungen, auch Hecken, um den Anger dürfen max. 1,20m hoch sein,

Fr. Kreitz (Die Grünen): Wird der Anger privat? Hr. Ruth: Es müsse beim Verkauf noch geregelt werden. Jeder bekomme einen Anteil.

Aufstellungsbeschluss, Billigungsbeschluss und Auslegungsbeschluss werden gegen eine Stimme gefasst.

Die Außengestaltung des Unigebäudes ist dem Gemeinderat wichtig. Die Südfassade soll in den Vertrag aufgenommen werden – einstimmig.



TOP 6. Änderung ab dem 01.01.2025 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Uttenreuth

TOP 7. Änderung der Satzung ab dem 01.09.2025 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen


Hr. Ruth: Der Waldcent für den Waldkindergarten ab 1.1.25 war pro Betreuungsstunde nicht pro Buchungsstunde beschlossen. Dies wurde in der neuen Vorlage angepasst.

Im September gebe es dann wieder eine 4%ige Erhöhung der Gebühren und die zweite Hälfte der Arbeitsmarktzulage komme hinzu. Durch die Erhöhung werde die Gemeinde ab 1.9.25 67.000€ mehr einnehmen als jetzt – einstimmig.



TOP 9. Feststellung der Jahresrechnung 2023 und Entlastung gem. Art. 102 Gemeindeordnung

Die Jahresrechnung 2023 wird einstimmig genehmigt und festgestellt und die Verwaltung entlastet.



TOP 10. Einführung § 2b UStG

Die Gemeinde ist Verpflichtet auf Dienstleistungen, die sie erbringt Umsatzsteuer zu erheben.

Hr. Leeb (BG): Gibt es Auswirkungen auf die Bevölkerung? Hr. Ruth: Die Gemeinde sei verpflichtet die Umsatzsteuer zu erheben. Die Verwaltung habe die geforderte Umstellung vorbereitet und könne sie nun umsetzen.

Die Umsetzung wird gegen 4 Stimmen beschlossen.



TOP 11. Erlass einer Hebesatzsatzung für die Gemeinde Uttenreuth

Bisher wurde der Hebesatz für die Grundsteuer A und B im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen. Es wird empfohlen dies im Rahmen einer Satzung zu tun – einstimmig.



TOP 12. Hebesatzanpassung 2025 Grundsteuer A und B

Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Er habe bereits letztes Jahr die Anhebung des Hebesatzes auf 550 beantragt und wiederhole dieses nun. Zumal bereits bekannt sei, dass die Kreisumlage steigen werde. Möhrendorf und Spardorf haben die Hebesätze ebenfalls angehoben. Vergleiche man die Steigerung des Hebesatzes mit dem Anstieg der Inflation, so hinke der Hebesatz deutlich hinterher. Es sei sozialer die Grundsteuer anzuheben, weil damit die Menschen mehr bezahlen, die auf mehr Fläche wohnen und wohl eher wohlhabender sind. Zudem gelte immer noch der Grundsatz: Eigentum verpflichtet! In Uttenreuth und Weiher gebe es 2360 Wohneinheiten. Die Anhebung des Hebesatzes auf 500 bringe der Gemeinde 85.000€ mehr ein, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Im Durchschnitt bedeute diese Anhebung eine Mehrbelastung von 35€ je Wohneinheit.

Hr. Scherzer (CSU): Die Begründung sei richtig, aber im letzten Jahr sei bei der Erhöhung auf 450 besprochen worden, dass eine weitere Erhöhung im Zuge der Neuordnung der Grundsteuer durch den Bund, nur so weit angehoben werden soll, dass der Gemeinde der gleiche Betrag zufließt. Der Fehlbetrag der Gemeinde zwischen alter und neuer Grundsteuereinnahme betrage aber lediglich 13.000€. In einem Jahr könne man den Punkt gerne wieder diskutieren.

Fr. Kreitz (Die Grünen): Im Zuge der Neuordnung könne die Anhebung auch gleich mitgemacht werden.

Hr. Böhm (CSU): Eine Anhebung der Grundsteuer sei auch deswegen gerechter, weil sie auf die Miete umgelegt werden dürfe und somit alle Bürger zahlen.

Hr. Wölfel (BG) gibt zu bedenken, dass der Satz erst vor einem Jahr von 340 auf 450 erhöht worden sei.

Mit 13:6 Stimmen entscheidet der Gemeinderat den Hebesatz für ein weiteres Jahr auf 450 zu belassen.



TOP 13. Neukalkulation der Wassergebühren sowie Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Uttenreuth

Hr. Ruth: Die Beiträge an den Wasserzweckverband betrugen, insbesondere für das neue Wasserwerk, 3 Mio €. Die Zinsen hierfür seien über die Gebühren umzulegen. Zusammen mit der Nachzahlung für die bereits Anfang 2023 erhöhten Gebühren an den Zweckverband, einer weiteren Anhebung zum 1.1.2025, dem Ausgleich der negativen Rücklage und den dringend notwendigen Sanierungen im Uttenreuther Ortsnetz ergeben sich für die Uttenreuther Gebühren für Wasser von 3,29€/m³.

Fr. Kreitz (Die Grünen): Kommt von diesen Gebühren etwas der Gemeinde zugute? Hr. Ruth: Nein, dies sei nur kostendeckend, die Gemeinde verdient nichts.

Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Sollten in 2025 Verbesserungsbeiträge beschlossen werden, werde der Wasserpreis sich erniedrigen, weil dann für diese Beträge keine Zinsen und Tilgung mehr anfallen.

Der Wasserpreis von 3,29€/m³ für Uttenreuth (ohne Weiher) wird gegen 2 Stimmen beschlossen.



TOP 14. Neukalkulation der Abwassergebühren sowie Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Uttenreuth

Fr. Heinrich (Die Unabhängigen) bittet zu erklären, warum das Gartenwasser einmal erst ab 12m³ frei von Abwasserkosten ist und nun doch wieder komplett vom Abwasser abgezogen wird. Hr. Ruth: Es habe verschiedene Neuerung im Bereich der Abwassersatzungen gegeben. Um diese alle mit in die Uttenreuther Satzung aufzunehmen, sei vor kurzem auf die Standardsatzung umgestellt worden. Erst im Nachgang sei aufgefallen, dass in der neuen Satzung für die ersten 12m³ Gartenwasser Abwassergebühren zu zahlen gewesen wären. Dies sei vom Gemeinderat so nicht gewünscht, daher werde dieser Passus nun gestrichen.

Fr. Kreitz (Die Grünen): Wann wird das Abwassersplitting eingeführt? Wie wird aktuell das Niederschlagswasser verrechnet? Hr. Ruth: Derzeit werde jeder m³ Abwasser, der an der Kläranlage ankommt vom Abwasserzweckverband in Rechnung gestellt. Die kompletten Kosten (incl. Rohrleitungen usw.) des Abwassers werden auf die gemessenen m³ Schmutzwasser aller Haushalte Uttenreuths umgelegt. Jeder zahle also den Anteil am eingeleiteten Regenwasser, den er am Schmutzwasser habe. Das Abwassersplitting werde eingeführt, wenn die Berechnung der Verbesserungsbeiträge abgeschlossen ist.

Die Abwassergebühren von 3,06€/m³ für Uttenreuth und Weiher werden gegen 3 Stimmen beschlossen.



Mit dem Abwassersplitting wird für jeden Einleiter an Hand der durchschnittlichen Jahresregenmenge berechnet, wieviel Regenwasser von seinem Grundstück in den Abwasserkanal eingeleitet wird. Dieser Wert wird zur gemessenen, verbrauchten Wassermenge des Hauses addiert. Für jeden so errechneten m³ wird der neue Abwasserpreis fällig. Der m³-Preis wird dadurch sinken, weil mehr m³ in die Berechnung einfließen. Wird aber von einem Haus z.B. das Regenwasser vom Dach und einer großen, versiegelten Fläche in den Abwasserkanal geleitet, werden hier die Kosten steigen. Ist das Grundstück hingegen wenig versiegelt und das Regenwasser vom Dach wird in einer Zisterne gesammelt oder auf dem Grundstück versickert, werden die Kosten sinken.



TOP 15. Beantragung von Zuwendung für ein Gesamtvorhaben Abwasserentsorgung und Wasserversorgung nach Förderrichtlinie RZWas2021 für den Zeitraum 2025-28

Hr. Ruth: Die Gemeinde habe in den letzten Jahren bereits einige Maßnahmen zur Verbesserung des in die Jahre gekommenen (Ab-)wassernetzes durchgeführt. Hierdurch wurde im Oktober die Belastungsschwelle für einen Antrag nach den Richtlinien für

Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) überschritten. Für die Jahre 2025 bis 2028 seien weitere 4,34 Mio € Investitionen in die Wasserver- und entsorgung geplant. Diese Ausgaben können gefördert werden.

Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Kann die Verwaltung diese Menge an Investitionen in dieser Zeit planen und vergeben? Hr. Ruth: Ja, dies sei das Limit für die Ausgaben gewesen.

einstimmig



TOP 16. Projekt Städtebauförderung „Kulturbahnhof – Alter Bahnhof Uttenreuth“, weiteres Vorgehen

Hr. Hirschmann (Die Grünen) übergibt 91 Unterschriften, mit der Forderung, „das Vorhaben aufs Gleis zu setzen“.

Hr. Lübeck (Architekt): Das alte Bahnwärterhaus solle wieder genutzt werden. Hierzu könne der Parkplatz mit genutzt werden. Hinter dem Haus sei ein Anbau mit Aufzug und Sanitärräumen notwendig. Die alte Remise an der Nordgrenze solle erhalten werden. Im Westen sei ein Dach zum Sitzen und Treffen im Freien aber Trockenen geplant. Das Haus solle so saniert werden, dass es zumindest wieder an das alte Haus erinnert. Zur Straße solle ein begrünter Zaun stehen. Im Erdgeschoss gebe es ca. 40m² Nutzfläche in 2 Räumen, die durch eine Faltwand getrennt werden können. Im Obergeschoss seien noch mal 40m². Um diese barrierefrei nutzbar zu machen, brauche man hinten den Aufzug. Das Dach der Remise solle begrünt werden. Das restliche Grundstück solle eingegrünt werden, die Pappeln sollen erhalten bleiben. Die Außenfläche könne aus Fördermitteln zur Klimaverbesserung in Städten gefördert werden. Die Kosten werden auf insgesamt 1,3Mio€ geschätzt.

Hr. Wölfel (BG): Der Parkplatz sei vermietet. Hr. Ruth: Nein, er ist sei nur den Geschäften zugeordnet.

Fr. Witthuhn (Die Grünen): Unter dem Kulturdach werde man sich nicht unterhalten können, weil die Straße sehr laut ist. Hr. Ruth: Es sei genauso wie bei der Gemüsefrau. Hr. Summa (Architekt): Der Straßenraum solle hier erweitert werden und gehöre einfach dazu. Er glaube, eine Nutzung sei möglich.

Fr. Schobert (CSU): Es fehle eine Liste der anstehenden Aufgaben und Sanierungen und ein Aufzeigen der alternativen Möglichkeiten für die interessierten Gruppen. Warum wird dieses Projekt umgesetzt und nicht der Bewegungspark neben dem Schmauserwäldchen? Es sollte sich ein Verein gründen, um das Haus zu betreiben. Muss der Aufzug sein? Hr. Ruth: Mit Aufzug sei das Gebäude barrierefrei. Die Gemeinde habe andere Möglichkeiten, bspw. sei die alte Schule nur zu 57% ausgelastet, diese liege aber auch an der schlechten Nutzung am Vormittag.

Fr. Winkler (Die Unabhängigen): ist die Remise offen oder geschlossen? Hr. Ruth: Der gemauerte Teil sei geschlossen und könnte als Lager genutzt werden. Der Holzteil könnte für Fahrräder offen sein.

Fr. Winkler: Führt der Weg vom Parkplatz zum Eingang durch die Türen des Anbaus? Dann wäre auch der Aufzug offen zugänglich. Wie groß ist die Küche? Hr. Lübeck: Es sei noch nicht geklärt, ob die Toilette öffentlich sein wird. Dies müsse der Gemeinderat entscheiden. Einen Aufzug könne man auch absperren. Die Küche bleibe wie im Bestand, es sei eine Teeküche.

Fr. Trabold (Die Unabhängigen): Es gebe noch eine 3. Möglichkeit zu Sanierung oder Abriss. Man könnte einen Liebhaber suchen, der das Haus instand setzt und einzieht. Die Gemeinde habe derzeit kein Geld. Zudem werden bei einem alten Haus in den Folgejahren Kosten anfallen, dies zeige auch der Schwarze Adler. Zudem strebe die Gemeinde eine gemeinsame Nutzung der Räume durch die Vereine an, es sollte zunächst die alte Schule besser ausgelastet werden.

Hr. Astor (Die Unabhängigen): Welche Heizung wäre möglich? Der Keller sei feucht und der Sandstein bröselig. Wie stellen wir sicher, dass sich unter dem Freidach nicht unerwünschte Leute aufhalten? Hr. Lübeck: Optimal wäre ein Nahwärmenetz. Ansonsten sei in den Kosten eine Wärmepumpe enthalten. Der Keller sei erdfeucht und statisch völlig in Ordnung. Er könne aber nicht genutzt werden, weil er zu niedrig ist. Eine Fremdnutzung könne man z.B. mit Beleuchtung verhindern, dabei müsse man aber auf Insektenverträglichkeit achten.

Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Aktuell sei der Bereich eher tagsüber ein Ort wo man nicht gern hingeht. Was kann man unter dem Dach machen? Hr. Summa: Das Dach habe ein Oberlicht und darunter sei es hell. Es könne ein Gemüsemarkt oder z.B. Flohmarkt darunter stattfinden.

Fr. Heinrich: Gehört das ganze Grundstück der Gemeinde? Hr. Ruth: Ein Teil sei an den geplanten Supermarkt für Parkplätze vermietet. Dieser müsse sie aber laut Bebauungsplan nicht bauen.

Hr. Mirsberger (CSU): Eine permanent öffentliche Toilette müsse anders geplant werden. Was würde sie kosten? Hr. Summa: Derzeit sei die Toilette mit Schlüssel geplant. Eine wirklich öffentliche Toilette koste ca. 100.000€.

Hr. Exner (CSU): Ein Trinkwasserbrunnen dort wäre auch noch gut. Die Förderung sei hoch, die Gemeinde sollte das Angebot annehmen, sonst tun es andere Gemeinden. Wenn es nur 60% Förderung gibt, werde die Finanzierung allerdings schwierig.

Hr. Scherzer (CSU): Er habe schon 2022 den meistbietenden Verkauf beantragt. Er wisse, dass das Geld knapp ist. Aber dieser Vorschlag überzeuge ihn, auch wegen der Förderungen. Alles andere dort komme teurer.

Hr. Hirschmann (Die Grünen): Der Vertreter der Regierung sei von diesem Projekt sehr angetan und habe auch noch die Förderung für den Klimaschutz vorgeschlagen.

Fr. Kreitz (Die Grünen): Sie wolle nicht Räume für Vereine, sondern dieses Gebäude in Uttenreuth erhalten.

Fr Horlamus (SPD): Im Beschluss müsse stehen, dass nur saniert wird, wenn es die 80%ige Förderung gibt. Hr. Ruth: Es könne nur dann saniert werden, aber der Beschluss dazu müsse erst nach Zugang der Förderzusage erfolgen.

Hr. Horlamus (SPD): Wir sollten beschließen, dass nur bei 80%iger Förderung saniert wird. Hr. Ruth: Dies wäre ein schlechtes Signal an die Regierung.

Fr. Winkler (Die Unabhängigen): Die spätere Nutzung sei sehr wichtig. Das Protokoll des Workshops sei eher eine Ideensammlung oder Wunschliste. Zudem enthalte es viel Konfliktpotential und Überschneidungen. Das Gebäude müsse am Ende sinnvoll genutzt werden.

Mit 2 Gegenstimmen wird die Planung gebilligt und soll fortgesetzt werden. Der Förderantrag soll gestellt werden und das Nutzungskonzept ausgearbeitet.



TOP 17. Pauschale Erstattung für die im Ehrenamt in der Jugendarbeit anfallenden Kosten von der Gemeinde Uttenreuth

Ehrenamtlich arbeitende Jugendliche (mit Juleica) in der Gemeinde erhalten jährlich 50€. Dieser Betrag soll, analog des Betrags vom Landratsamt auf 65€ erhöht werden. Einstimmig.



TOP 20. Musikalisches Theater Uttenreuth – Antrag auf Zuschuss für Neujahrskonzert 2025

Es wird einstimmig eine Freiveranstaltung im Saal des Schwarzen Adlers gewährt.



TOP 21. Aktualisierung der Förderrichtlinie Klimaschutz

Bereits ab Mitte des Jahres konnten keine Förderanträge mehr angenommen werden, weil die Mittel ausgeschöpft waren.

Hr. Mirsberger (CSU): Was wurde im laufenden Jahr beantragt? Fr. Troll (Stabstelle Klima und Umwelt): Es gab 20 Anträge für Förderung von PV-Anlagen und 10 für Balkonanlagen.

Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Die Gemeinde könnte das Programm für ein Jahr aussetzten und das Geld für eine PV-Anlage auf der Schule nutzen.

Hr. Exner (CSU): Man sollte die Leute weiter unterstützen und damit das Thema am Leben halten.

Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Die Arbeitszeit müsse berücksichtigt werden. Die vielen Anträge machen auch viel Arbeit. Die Zeit könnte man sinnvoller einsetzen.

Mit 13:5 wird beschlossen die Förderung auf 50€ pro Balkonkraftwerk bzw. bei anderen PV-Anlagen pro kWp zu beschränken und Batteriespeicher mit max. 250€ zu bezuschussen.

Die übrigen Förderungen bleiben wie bisher.



TOP 22. Städtebauförderung Uttenreuth; Jahresantrag 2025

Der Antrag auf Städtebauförderung soll weiterhin gestellt werden – einstimmig.



Die restlichen Punkte werden auf Grund der fortgeschrittenen Zeit vertagt.