Eigener Bericht zur Sitzung des Gemeinderats am 8.10.2024
Öffentlicher Teil 8.10.24 gemäß Bekanntmachung:
1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 17.09.2024
2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3. Bauleitplanung der Gemeinde Uttenreuth, Antrag auf Änderung des Bebauungsplans U 26 „Südwestlicher Ortseingang“
4. Festsetzung der Elternbeiträge für die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen in Uttenreuth ab 01.01.2025
5. Weiterentwicklung des Verwaltungssitzes der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth – Veräußerung von Erweiterungsflächen – konkreter Bedarf der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
6. Bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in Uttenreuth
7. Verbesserung der Verkehrssituation an der Maria-Gebbert-Straße
8. Hebesatzanpassung 2025 Grundsteuer A und B
9. Neuerlass einer Kostensatzung mit Kostenverzeichnis
10. Buswartehalle Breslauer Straße Süd
11. Vorstellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2023
12. Feststellung der Jahresrechnung 2023 und Entlastung gem. Art. 102 Gemeindeordnung
Es fehlen: Fr. Winkler, Fr. Finger, Fr. Schobert, Hr. Böhm
Bürgerfragestunde
Im Gemeindeblatt wurde ein Interessenbekundungsverfahren für Baugruppen veröffentlicht. Wer kann Auskunft zu diesem Verfahren geben? Hr. Ruth (Bürgermeister): Es sei nicht möglich, dass sich Einzelpersonen um dieses Grundstück bewerben oder bei der Gemeinde Interesse an einer Wohnung bekunden. Es müsse sich eine Gruppe finden, die dort gemeinschaftlich bauen will.
Zur Tagesordnung
Hr. Ruth: TOP 7 der Tagesordnung müsse verlegt werden, weil der Planer verhindert sei. Rechtlich sei es notwendig TOP12, Feststellung der Jahresrechnung, zu vertagen, weil erst die Feststellung der Jahresrechnung rechtssicher festgestellt sein müsse.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Der Elternbeirat habe erst heute die Unterlagen zum TOP 4 Gebühren der Kindertagesstätten bekommen. Hr. Ruth: Der Punkt wird auf den 5.11. vertagt und kann am Ende der Sitzung noch andiskutiert werden.
Top 2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
Es wurde beschlossen, im Bereich Wasser die Geldmittel zu Gunsten der Wasserleitung in der Marloffsteiner Straße umzuschichten.
Top 3. Bauleitplanung der Gemeinde Uttenreuth, Antrag auf Änderung des Bebauungsplans U 26 „Südwestlicher Ortseingang“
Hr. Ruth: Es solle heute der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes beschlossen werden. Der nächste Schritt sei dann die Auslegung der geplanten Änderungen. Bis dahin könne der Plan noch geändert werden, denn erst danach erfolge die Genehmigung.
Hr. Müller (Bauherr): Das denkmalgeschützte Haus habe 3 Geschosse. Die Wände seien sehr hoch, so dass es fast die Höhe von 4 Geschossen habe. Es gehe im Moment darum den Bestand zu sichern. Daher seien auch noch nicht alle in der Sitzung vom 23.7. gewünschten Änderungen in die Pläne eingearbeitet. Das Haupthaus solle auch später nicht geändert werden.
Fr. Horlamus (SPD): Es habe die Idee gegeben am Rand des Grundstückes einen Weg zu führen. Wird dies weiterverfolgt? Hr. Ruth: dieser Streifen wurde aus dem Geltungsbereich herausgenommen und wird nicht mitgeplant.
Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Parkwohnanlage wird mit dem Verweis auf die vom Gemeinderat geforderten Punkte vom 23.7.24 einstimmig zugestimmt.
Top 4. Festsetzung der Elternbeiträge für die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen in Uttenreuth ab 01.01.2025
Diskussion am Ende der Sitzung:
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Wir können nicht im September die Gebühren erhöhen und dann im Januar schon wieder.
Hr. Leeb (BG): Die Erhöhung von 4% im September sei auf lange Sicht beschlossen worden.
Hr. Mirsberger (CSU): Im Matthäus-Kinderhaus zahlen die Eltern 1/3 der Gesamtkosten. Dies liege daran, dass es dort einen Anstellungsschlüssel von 1:12 (eine Betreuungsperson für 12 Kinder) gebe. Dieser Schlüssel sollte auch das Ziel der gemeindlichen Einrichtungen sein. Es müsse dringend der Krankenstand und die Fluktuation reduziert werden.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): 1:12 bedeute, dass eine Notbetreuung notwendig werde, wenn nur eine Erzieherin krank wird. Diese bedeute nämlich 2 Betreuer/Gruppe. Es gehe hier auch um Qualität und frühkindliche Erziehung.
Hr. Ruth: Die Angestellten in den Einrichtungen seien am Limit. Im Waldkindergarten seien gerade 2 Erzieherinnen krank, daher betreuen jetzt 2 Leute 28 Kinder und das ohne Zaun um das Gelände.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Es sei eine gesellschaftliche Aufgabe Kinder zu betreuen. Erzieher studieren inzwischen und bekommen auch entsprechend mehr Geld, das könne die Gemeinde nicht ändern. Kann man mehr Freiwilligendienste einrichten?
Hr. Exner (CSU): Es gehe nur darum die Kosten für die Gemeinde zu senken. Also müsse es entweder weniger Erzieher geben oder die Eltern zahlen mehr Beitrag.
Hr. Mirsberger (CSU): Im Matthäus-Kinderhaus habe es mit dem Anstellungsschlüssel von 1:12 funktioniert, weil die Leute gern arbeiten. Es gebe dort keine krankheitsbedingten Schließtage. Leider haben wir im Lummerland einen hohen Krankenstand. Es sollte geschaut werden, warum es im Matthäus-Kinderhaus billiger sein kann. Die Gemeinde könne mit diesen hohen Kosten für die Kinderbetreuung keinen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen.
Hr. Ruth: Das Matthäus-Kinderhaus habe einen Anstellungsschlüssel von 1:9, im Lummerland liege er bei 1:8,3. Im Übrigen sei 1:12 nicht erlaubt, das gelte als Gefährdung des Kindeswohls.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): In den letzten Jahren habe es jeweils eine 4%ige Erhöhung der Elternbeiträge gegeben. Vor den Sommerferien habe man sich mit den Eltern auf eine Beteiligung an den Kosten einer 3%igen Arbeitsmarktzulage und einen Waldcent für den Waldkindergarten geeinigt. Es gebe keinen Grund für eine weitere Erhöhung der Elternbeiträge. Hr. Ruth: Die Arbeitsmarktzulage und der Waldcent sei noch nicht beschlossen, weil keine neue Gebührensatzung beschlossen wurde.
Top 5. Weiterentwicklung des Verwaltungssitzes der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth – Veräußerung von Erweiterungsflächen – konkreter Bedarf der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
Hr. Ruth: Er habe in die Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft den Vorschlag eingebracht, bei der Planung des Geländes „südlich Kunigunde“ einen Streifen entlang des jetzigen Parkplatzes für eine mögliche Erweiterung zu erwerben. Ein Vorteil sei, dass die Mitarbeiter nach Osten in die Grünanlage des Neuen Baugebietes schauen werden. Damit sei außerdem zusätzlich zum Erweiterungsbau an der Hauptstraße ein weiteres Gebäude über dem jetzigen Parkplatz möglich. Er halte einen Preis von 840€ wie für ein Wohngebiet nicht für angemessen. Es sollte der Preis für eine Gemeinbedarfsfläche verlangt werden.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): beim Kauf von der Erbengemeinschaft war bereits klar, dass ein Teil für die VG verwendet werden würde. Dies spielte bei den Preisverhandlungen eine Rolle. Hr. Ruth: Ungefähr die Hälfte der Bürger in der VG sei aus Uttenreuth. Die Gemeinde zahle also ohnehin die Hälfte des Preises.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Wäre es nicht besser auf die Aussage eines Gutachterausschusses zur Festlegung des Preises zu warten und erst dann zu entscheiden? Hr. Ruth: Es könne jetzt schon ein Signal zum Verkauf gegeben werden.
Hr. Hirschmann (die Grünen): Es überzeuge ihn die vorgeschlagene Fläche zu verkaufen, weil die Gemeinde den Streifen ohnehin nicht bebauen könne.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Er sehe einen Unterschied darin, ob die Uni oder die VG eine Fläche in Erbbau bekommt. Der Freistaat habe ohnehin auf längere Sicht Schulden, müsse also entweder Zinsen für den Kauf des Wohnheimgeländes zahlen oder einen vergleichbar hohen Erbbauzins. Die VG hingegen dürfe gar keine Schulden machen, da sie alle Kosten gleich an die Mitgliedsgemeinden weiterreiche.
Fr. Trabold (Die Unabhängigen): Warum sollte die VG einen Grundstücksstreifen kaufen, den man nicht bebauen kann? Hr. Ruth: Die Gebäude der neuen Bebauung müssen die Abstandsflächen einhalten. Zudem sei dieser Streifen die einzige Möglichkeit für die VG eine Zufahrt für eine Tiefgarage zu bauen.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Es sollte jetzt beschlossen werden einen Streifen zu verkaufen und erst später der Preis abgestimmt werden.
Hr. Funk (BG): Bei Erbbau fehle aber am Ende das Geld für das neue Feuerwehrhaus. Hr. Ruth: Ja.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Es gebe den Sonderfall, dass ein Kredit für ein Erbbaurecht nicht auf den max. Kreditrahmen einer Gemeinde angerechnet wird.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Ein Gutachten wäre wichtig, auch um zu wissen zu welchem Preis das Grundstück verkauft werden darf. Es sollte das Gutachten abgewartet werden.
Beschlüsse: Der Gemeinderat beschließt 600-700m² zu einem angemessenen Wert als Gemeinbedarfsfläche für die VG zur Verfügung zu stellen – eine Gegenstimme.
Eine Festlegung des betragsmäßigen Wertes liegt hierin nicht – eine Gegenstimme.
Die Fläche soll im Erbbaurecht vergeben werden – 8:8, keine Mehrheit, damit abgelehnt.
Die Fläche soll an die VG veräußert werden – gegen 6 Stimmen beschlossen.
Top 6. Bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in Uttenreuth
Hr. Ruth: In den Kindergartengruppen des Lummerland seien noch Plätze frei. Krippenkinder, die jetzt nach und nach 3 Jahre alt werden, können somit in den Kindergarten wechseln und eine Krippengruppe könne zum Ende dieses Jahres geschlossen werden. So entstünde Platz für eine Hortgruppe im Lummerland.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Was werden die Möbel kosten? Hr. Ruth: Möbel können aus Neunkirchen günstig erworben werden, weil dort ein Hort schließe.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Sollen die Erstklässler ins Lummerland oder alle Klassen? Hr. Ruth: Die Mitarbeiter überlegen noch, wie es am sinnvollsten ist.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Wie sieht die Prognose für die Anzahl der Hortkinder für die Zukunft aus? In der Vorlage werde für 2028 mit 100% der Schulkinder in MIB/Hort gerechnet. Derzeit seien es aber nur 75%, daher erscheinen 100% als zu hoch. Hr. Ruth: Die Kindergartenaufsicht muss noch prüfen wie viele Kinder in den Lummerland-Hort gehen können. Es sei jetzt nicht Thema irgendwann einen größeren Hort zu bauen Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Es sei ein Denkfehler davon auszugehen, dass Kinder die dieses Jahr keinen Hortplatz bekommen, nächstes Jahr in den Hort gehen.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Kapazität zu haben ist gut. Mit einigen Kindern anzufangen sei auf jeden Fall sinnvoll, weil der Raum sonst leer steht.
Hr. Funk (BG): Darf eine Kindergartenerzieherin auch im Hort arbeiten? Hr. Ruth: Ja, sie haben die Berechtigung und es gebe einige, die Interesse daran haben in einer Hortgruppe zu arbeiten. Der Zeitplan für den Beginn der Hortgruppe sei noch nicht fix. Die 3-jährigen Kinder aus der Krippe werden aber zum 1.1. in den Kindergarten wechseln.
Es wird einstimmig beschlossen das Thema Hortgruppe im Lummerland weiter zu verfolgen.
Top 8. Hebesatzanpassung 2025 Grundsteuer A und B
Hr. Ruth: Durch die gesetzliche Neuregelung der Grunderwerbssteuer zahlen die Uttenreuther insgesamt 13.783€ weniger als vor der Reform.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Es werde im Kreistag diskutiert die Kreisumlage und die Bezirksumlage zu erhöhen. Das bringe weitere Kosten die im Haushalt gedeckt werden müssen. Die Kämmerei sollte eine Grundsteueränderung mit in die Haushaltsplanung aufnehmen
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Wenn die Gemeinde mehr Einnahmen generieren wolle, sollte der Hebesatz auf 500 erhöht werden. Mehreinnahmen aus der Kinderbetreuung müssen von wenigen Eltern finanziert werden, die Grundsteuer werde auf mehr und oft breitere Schultern verteilt.
Hr. Scherzer (CSU): Der Hebesatz für Uttenreuth liege im Landkreis eher über dem Durchschnitt. Sollten die Mindereinnahmen genau ausgeglichen werden, müsste der Hebesatz um 4,52 angehoben werden. Er sehe 450 als ausreichend an.
Hr. Leeb (BG): Es werden bei Wasser und Abwasser viele Abgaben von den Grundstückseigentümern verlangt, da sollte die Grundsteuer gleichbleiben.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Die Grundsteuer sei ein Parameter für den Haushalt, dieser solle nicht vorab festgelegt werden.
Es ist kein Beschluss notwendig. Die Information wird zu Kenntnis genommen.
Top 9. Neuerlass einer Kostensatzung mit Kostenverzeichnis
Hr. Ruth: Es sei gesetzlich festgelegt, dass ein Verein, der ein Fest ausrichtet und Alkohol ausschenkt, 30€ Gebühr für die Anmeldung zahlen müssen. Die Gebühren für per Mail versandte Dateien müssen 7,50€ betragen. Auch die Feuerwehr müsse ihre Dienstleistungen abrechnen.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Ist die Kostensatzung in der ganzen VG gleich? Hr. Ruth: ja.
Hr. Mirsberger (CSU): Kann ein Verein alle Feste eines Jahres auf einmal anmelden? Hr. Ruth wird dieses klären.
Die Kostensatzung wird mit einer Gegenstimme beschlossen.
Top 10. Buswartehalle Breslauer Straße Süd
Bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt wurde auf der südlichen Seite für die Haltestelle Breslauer Straße kein Wartehäuschen geplant, weil die Passagiere dort fast nur aussteigen. Nun hat sich aber herausgestellt, dass nicht nur die Weiherer Schulkinder, sondern auch einige, die nach Neunkirchen oder Gräfenberg zur Schule gehen, dort auf den Bus warten. Daher soll jetzt doch ein Wartehäuschen errichtet werden. Die Kosten belaufen sich auf 8.652€ plus ca. 7.000€ für das Fundament – einstimmig.
Top 11. Vorstellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2023
Hr. Ruth: Der Verwaltungshaushalt 23 schloss mit 13,7Mio €, der Vermögenshaushalt mit 7,4Mio €. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt betrug 1,78Mio € und zu den Rücklagen 1,2Mio €. Die Schulden der Gemeinde beliefen sich Ende 2023 auf 8,4Mio €.
Bürgerfragestunde
Der Anstellungsschlüssel von 1,83 sei für die Innengruppen im Lummerland nicht gegeben. Es seien regelmäßig nur 2 Erzieher anwesend.
In der neu beschlossenen Entwässerungssatzung müssten für die ersten 12m³ Wasser vom Gartenwasseranteil auch Kanalgebühren gezahlt werden. Damit lohne sich der Gartenwasserzähler nicht mehr. Dieser Satz sollte aus der Satzung wieder gelöscht werden.
Information aus dem Wasserzweckverband: Die Wassergäste (Uttenreuth und Spardorf) werden ab 2025 1,22€/m³ Wasser an den Zweckverband zahlen. Das Wasser in Uttenreuth wird also teurer, denn dieser Preis erhöht sich noch um die Kosten für die Instandhaltung der Leitungen in Uttenreuth. Die Erhöhung liegt im Wesentlichen daran, dass im alten Liefervertrag festgelegt war, dass die Wassergäste 25% der Personalkosten tragen. Nun tragen die Uttenreuth ca. 50%, weil sie 50% des Wassers beziehen.
Das Pflaster vor dem Schlössla stehe schon wieder hoch. Hr. Ruth: Die Reparatur werde bereits vorbereitet.
In der Sägmüller Straße seien noch immer keine Parkplätze markiert. Hr. Ruth: Hr. Bayer vom Bauhof werde dies machen.
Hr. Ruth: Herzliche Einladung zur Begrüßung des neuen Feuerwehr-Leiterfahrzeuges am Mittwoch den 16.10.24 vor der Verwaltungsgemeinschaft. Die Uhrzeit könne sich verkehrsbedingt ändern.