April 2024

17. 4. (Mittwoch)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung

23. 4. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Mai 2024

7. 5. (Dienstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung
Alte Schule !!!

13. 5. (Montag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Automatisch gespeicherter Entwurf

Eigener Bericht zur Sitzung des Gemeinderats am 18.11.2014

Tagesordnungspunkte (TOP) gemäß Bekanntmachung:
Bauausschuss
TOP2.1 Bauantrag zur Nutzungsänderung von Stallung und Scheune zu einem Doppelhaus auf dem Grundstücks Fl.-Nr. 10, Gemarkung Weiher, Weiherer Hauptstraße 4
TOP 2.1 Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 505/10, Gem. Uttenreuth, Siedlung 5
TOP 2.3 Tektur zum Bauantrag für die Aufschüttung und Renaturierung von ehem. Bunkeranlagen im Buckenhofer Forst auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 654/12, 654/15, 654/16, 654/17, 654/18, 654/19, 654/20 und 654/21, Gemarkung Uttenreuth

Gemeinderat
TOP 1 Bürgerfragestunde (Teil I)
TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 21.10.2014
TOP 3 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.10.2014 getroffenen Beschlüsse
TOP 4 Sofortmaßnahmen Hochwasserschutz / Starkregen; Beauftragung von hydraulischen Berechnungen für Uttenreuth und Weiher
TOP 5 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Marloffstein; hier: Beteiligung der Nachbargemeinde nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
TOP 6 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. U 30 “Uttenreuth Nord I” a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Bürger b) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden oder sonstiger Träger
öffentlicher Belange c) Satzungsbeschluss; erneute Beschlussfassung

TOP 7 Wohnanlage Ortszentrum Stettiner Str. 5-11, Marloffsteiner Str. 1 c; Wintergärten
TOP 8 Elektromobilität / Car-Sharing; Grundsatzentscheidung zur Anschaffung eines Elektrofahrzeuges als “Car-Sharing-Fahrzeug” für die Gemeinde Uttenreuth
TOP 9 Rappelkiste e.V.; Zuschussantrag für das Betreuungsjahr 2014/2015
TOP 10 Bürgerbeteiligung: Grundsatzbeschluss zur Auswahl eines Moderatorenteams sowie eines Konzepts für ein „Bürgerforum Uttenreuth“
TOP 11 Landschaftliche Gestaltung des Umfeldes der Mühlbrücke – Umsetzung der Planung des Landschaftsarchitekten Herrn Raab
TOP 12 Uttenreuther Graben; Entscheidung über weiteres Vorgehen
TOP 13 Gemeindebücherei Uttenreuth; Beitritt Onleihe 2015

Bauausschuss
TOP2.1 Bauantrag zur Nutzungsänderung von Stallung und Scheune zu einem Doppelhaus auf dem Grundstücks Fl.-Nr. 10, Gemarkung Weiher, Weiherer Hauptstraße 4
Der Beschluss wurde vertagt, da die nötigen Stellplätze nicht nachgewiesen wurden.

TOP 2.1 Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 505/10, Gem. Uttenreuth, Siedlung 5
Einstimmig zugestimmt

TOP 2.3 Tektur zum Bauantrag für die Aufschüttung und Renaturierung von ehem. Bunkeranlagen im Buckenhofer Forst auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 654/12, 654/15, 654/16, 654/17, 654/18, 654/19, 654/20 und 654/21, Gemarkung Uttenreuth
Einstimmig zugestimmt

Gemeinderat

TOP 1 Bürgerfragestunde (Teil I)
Es wurde angemerkt, dass Berechnung für die Kanäle in Uttenreuth und Weiher 10 Jahre alt und gefragt ob dieser im Rahmen der Umsetzung des Hochwasserschutz-Konzepts erneuert werden. Hierzu soll die Stellungnahme des zuständigen Ingenieurbüros eingeholt werden.
Zum Unwetter am 2.8.14 wurde von der Verwaltung ein Fragebogen herausgegeben. Es wurde nach dem Ergebnis gefragt. Es gab einen großen Rücklauf, daher dauert aber auch die Auswertung noch eine Weile.
Es gab eine Nachfrage zur Schulwegsicherheit am Tennenbach. Das Bauamt befindet die Kreuzungen nicht gefährlicher als andere in Uttenreuth, daher soll zunächst mit der Polizei eine Ortsbegehung stattfinden.

TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 21.10.2014
Das Protokoll wurde mit kleinen Änderungen genehmigt.

TOP 3 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.10.2014 getroffenen Beschlüsse
Nichts

TOP 4 Sofortmaßnahmen Hochwasserschutz / Starkregen; Beauftragung von hydraulischen Berechnungen für Uttenreuth und Weiher
H. Reckmann vom Büro Balling stellt die Hydraulik für die Weiherer Hauptstr. vor. Für die Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden zunächst die Kanäle betrachtet: Nur im Neubaugebiet Richtung Rosenbach ist Regen- uns Schmutzwasser getrennt. Eine Trennung der Leitungen spart Kläranlagen-Kosten. Wird an der Rosenbacher Str. noch mehr gebaut, wird die Situation bei Starkregen noch schlimmer.
Der Kanal ist kein Hochwasserschutz, denn er wird laut Gesetz nur für normales 2jähriges Regenwasser ausgelegt. Wird dieses Gesetz eingehalten, ist die Gemeinde gegen Klagen geschützt. Für einen Jahrhundertregen würde ein Kanal viel zu groß und zu teuer.
Für die Berechnung der Regenmenge sind 110-112l die Grundlage, das Schmutzwasser ist gering dagegen. Das Wasser von ca. 31 ha Fläche läuft auf Weiher zu, das ist aber eher unkritisch, weil nur 5%Wasser bis Weiher kommt. In der Berechnung sind die als Baugebiet angedachten Flächen beidseits der Rosenbacher Str. berücksichtigt.
Bisher wird das zunächst getrennt gesammelte Regenwasser an den normalen Kanal angeschlossen, es soll nun direkt in den Rosenbach entwässert werden, dazu muss ein Stück Kanal neu gebaut werden. Das Rohr muss 60cm Durchmesser haben und wäre zu 85% ausgelastet (lt. Gesetz muss die Auslastung unter 90% liegen). Die Gemeinde will mehr Wasser durch den Kanal bringen. Dies bringt keine Sicherheit nur mehr Komfort, denn das Wasser wird nicht so häufig auf Straßen und in Keller laufen.
Beim Bau des neuen Kanals gibt es Zwangspunkte:
– den Anschluss an den bereits gebauten Kanal,
– der Anschluss an den Rosenbach sollte über dem Boden des Baches liegen damit der Kanal nicht verschmutzt wird(30-40 cm höher als Sohle),
– es müssen verschiedene Kanäle gequert werden (20cm Sicherheitsabstand),
– es kann noch zu Verschiebungen von Strom und Telekommunikationsleitungen kommen.
Daher ist kaum Platz für ein größeres Rohr aus Beton, für Kunststoff ist die Belastung durch Schwerverkehr, wegen der geringen Überdeckung zu hoch, ein Gussrohr ist sehr schwer, braucht aber nur 30cm Überdeckung und die Wandstärke ist geringer, könnte 735l / sec abführen. Ein 60er Rohr schafft nur 480l / sec. Die Kosten pro Meter Betonrohe sind 165-180 € / Meter und gut 300 € für ein Gussrohr.
H. Dentler (CSU) fragt nach ob das Oberflächenwasser in das Rohr überhaupt hinein kann. Die könnte durch ein Fanggitter in die Straße gewährleistet werden. Dieses Gitter müsste schräg sein um alles einfangen zu können = Schwerlastrinne.
H. Leeb (BG) erkundigt sich nach den abgeklemmten Drainagerohren und mahnt die Berücksichtigung eines Schachtes an, der immer wieder vollläuft. Die Drainagerohre enden zurzeit direkt im Graben und nicht im Kanalrohr, dies ist billiger und soll daher so bleiben. Hierbei geht das Ingenieurbüro davon aus, im Plan dargestellte Gräben auch da sind, denn darauf beruhen die Berechnungen. Wenn allerdings das Wasser irgendwo versickert, dann sollte man es lassen wie es ist.
Für den Bau des neuen Kanalrohres muss die Straße aufgegraben werden, denn es wird in der unter der Straße angebunden. Geht das Rohr später in den Bach wird es länger, hat weniger Gefälle und kann weniger Wasser ableiten.
H. Hirschmann fordert die Maßnahme zu beschließen, damit sie baldmöglichst umgesetzt wird.
H. Dentler plädiert für aufpassen, damit nichts vergessen wird.
Beschluss: Der Vorschlag wird mit 70er Rohr und Schwerlastgitter beschlossen und die Verwaltung beauftragt die Absprachen mit dem staatl. Bauamt zu führen – einstimmig

Als zweiten Punkt stellte H. Reckmann die Abwassersituation am Habernhofer Weg vor:
Staatsstraßenwasser soll von dort weg in den Kanal der Schwabachstraße geleitet werden, hier beteiligt sich das staatl. Bauamt an den Kosten. Der Abwasserverband drängt auf weitere Reduzierung der Wassereinleitmenge südl. Habernhofer Weg. Möglichkeiten: Auffangbecken nahe der Schwabach – sehr teuer; Wasser kann nicht direkt in die Schwabach geleitet werden, weil es wegen des vielen Verkehrs belastet ist; In der Hutäcker Str. hat das 300er Rohr noch Kapazitäten frei aber in der Wiesenstraße reicht das Rohr nicht aus, denn es müssen 110l /sec abgeführt werden können.
Ein Umleiten durch „Im Grund“ macht in der Siedlerstr. Probleme, da dort das Wasser zu hoch (20 cm unter Gelände) stehen würde. Eine zusätzliche Querverbindung auch in die Feldstr. Wäre möglich, da dort der Wasserspiegel um 60 cm steigen würde, was problemlos ist und die Siedlerstraße um 1m entlastet.
H. Leeb bittet zu klären ob das Straßenbauamt nicht selber einen Kanal bauen muss. Bisher blieb das Wasser Im Grund unter den Kellerböden, es wird bei einer zusätzlichen Einleitung in Zukunft bei Starkregen in die Keller hochdrücken.
H. Hirschmann macht aufmerksam, dass jederzeit wieder starker Regen kommen kann und die Hausbesitzer ihre Häuser selber sichern müssen.
H. Hauffe unterstützt mit dem Hinweis, dass die Rückstauhöhe laut Gesetz auf Straßenniveau liegt und die Gemeinde nicht für die trockenen Keller der Häuser zuständig ist.
Die Kosten für die beiden Spangen sind 200T€.
H. Reckmann macht bis zur nächsten Sitzung einen Kostenvoranschlag, was einer Untersuchung aller Varianten (oben genannte Spangen, ein Regenrückhaltebekcen im Habernhofer Weg, Umstellung auf 2 Abwasserkanäle (Regen und Hausabwasser) kostet und wie lange die Umsetzung dauert.
Verwaltung stellt die gezeigten Pläne ins Ratsinformationssystem.
Beschluss: H. Reckmann erstellt bis zur nächsten Sitzung ein Angebot für andere Modelle zur Lösung des Abwasserproblems im Habernhofer Weg und der Staatsstraße. Der Bürgermeister wird beauftragt wegen der Kostenbeteiligung mit dem Straßenbauamt zu sprechen. – einstimmig angenommen

TOP 5 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Marloffstein; hier: Beteiligung der Nachbargemeinde nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Einstimmig beschlossen, dass Uttenreuth keine Bedenken hat, aber nicht möchte, dass das Wasser Richtung Uttenreuth geleitet wird.

TOP 6 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. U 30 “Uttenreuth Nord I” a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Bürger b) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden oder sonstiger Träger
öffentlicher Belange c) Satzungsbeschluss; erneute Beschlussfassung

Nur notwendig da der Flächennutzungsplan vor dem Bebauungsplan beschlossen sein muss, auch wenn der Bebauungsplan bereits umgesetzt ist. Es ist nur ein formaler Akt. Gegen die Stimmen der SPD angenommen.

TOP 7 Wohnanlage Ortszentrum Stettiner Str. 5-11, Marloffsteiner Str. 1 c; Wintergärten
H. Horlamus (SPD) bemängelt, dass erst 2012 die Fenster renoviert wurden und fragt warum jetzt wieder Gutachter nötig ist. Das Gutachten hätte damals mitgemacht werden müssen, weil auch wieder Gerüst notwendig ist. Jetzt sollte man gleich eine Gesamtanalyse machen.
H. Hirschmann (GAL) regt an nur an den Stellen zu suchen, wo das Wasser herein kommt. Dies wurde von Herrn A. Ruth schon versucht, es war nicht zielführend.
Die Gemeinde hat ca. die Hälfte der Wohnungen, die Eigentümerversammlung wird im Frühjahr sein.
Der Bürgermeister wird beauftragt die Erstellung eines Gesamtsanierungskonzeptes in der Eigentümerversammlung anzuregen. – einstimmig angenommen.

TOP 8 Elektromobilität / Car-Sharing; Grundsatzentscheidung zur Anschaffung eines Elektrofahrzeuges als “Car-Sharing-Fahrzeug” für die Gemeinde Uttenreuth
Renault bietet ein günstiges Fahrzeug an, die VG wird eines als Dienstfahrzeug anschaffen. Kosten 40 Cent / Bürger und Jahr, Anbindung über Flixter (Car-Sharing Zusammenschluss) führt zu Rückführungen. Die Gemeinde bezahlt das Fahrzeug, dafür kann jeder Bürger kostenlos Mitglied im Car-Sharing Verein werden. Nebenkosten sind relativ gering. Die Gemeinde wird auf 10 Jahre ca. 10.000 € zuschießen. Die Energie hat zugesagt, dass die Gemeinde zu einem sehr günstigen Preis eine Strom-Zapfsäule bekommen kann.
H. Hirschmann (GAL) verlangt, dass noch Aufklärungsarbeit stattfindet und das Konzept noch mal genau vorgestellt wird.
H. Wölfel (BG) will die genauen Kosten wissen.
H. Bock (BG) fragt: Wie ist das Buckenhofer Fahrzeug ausgelastet? Dies scheint sehr schlecht zu sein. H. Ruth regt an Auslastungszahlen von anderen Gemeinden zu besorgen.
Fr. Ronimi-Göbel (UA) betont dass die Vergleichszahlen aus ländlichen Gemeinden sein sollten
H. Hirschmann (GAL) will wissen wie teuer die Versicherung ist.
H. Leeb (BG) schlägt vor das Auto als Einkaufsbus einzusetzen, dann hätte man schon feste Buchungszeiten. H. Ruth erläutert dass das Auto dann nur zum Teil dem Car-Sharing-Verein zur Verfügung steht.
Fr. Schuck (UA) regt an Werbefolien selber auf das Auto zu kleben, dann geht kein Geld verloren und es bringt Unterstützung der Unternehmen der Gemeinde.
H. Wölfel (BG) würde lieber einen deutschen Hersteller nehmen. H. Ruth erläutert, dass z.B. VW sehr teuer ist.
Bei Unfall zahlt die Vollkaskoversicherung.
H. Horlamus möchte, dass das Auto für normalen Gebrauch nicht zu groß sein sollte.
Beschluss: Die Gemeinde erwägt die Anschaffung eines E-Fahrzeugs zur Nutzung für seine Bürger anzuschaffen. (mit 2 Gegenstimmen (Hauffe, Scherzer) angenommen.

Wegen der fortgeschrittenen Zeit werden die Punkte 10 – 13 auf eine Sondersitzung am 2.12. mit 2 Gegenstimmen vertagt.

TOP 9 Rappelkiste e.V.; Zuschussantrag für das Betreuungsjahr 2014/2015
Ein jährlicher Zuschuss von 200€ je Uttenreuther Kind wird mit der Bitte um Information was andere Gemeinden an Uttenreuth zahlen, einstimmig genehmigt.

TOP 10 Bürgerbeteiligung: Grundsatzbeschluss zur Auswahl eines Moderatorenteams sowie eines Konzepts für ein „Bürgerforum Uttenreuth“
Vertagt

TOP 11 Landschaftliche Gestaltung des Umfeldes der Mühlbrücke – Umsetzung der Planung des Landschaftsarchitekten Herrn Raab
Vertagt

TOP 12 Uttenreuther Graben; Entscheidung über weiteres Vorgehen
Vertagt

TOP 13 Gemeindebücherei Uttenreuth; Beitritt Onleihe 2015
vertagt