April 2024

17. 4. (Mittwoch)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung

23. 4. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Mai 2024

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Gemeinderat Uttenreuth
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Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der VG Uttenreuth (26.11.2015)

VG Rathaus

Top 3:
Beschluss: Herr Jürgen Reingruber wird rückwirkend zum 01.09.2015 als Kassenverwalter bestellt. Gleichzeitig wird festgestellt, dass die Bestellung von Fr. Strunk als Kassenverwalterin erlischt.
Top 4:
Beschluss: Frau Petra Nelkel wird mit sofortiger Wirkung zur Beauftragten für den Datenschutz bestellt.
Top 5:
Beschluss I: Herr Thomas Wanke wird nach erfolgreich abgelegter Prüfung zum Standesbeamten widerruflich zum Standesbeamten des Standesamtsbezirks Uttenreuth sowie zum Leiter des Standesamtes Uttenreuth ernannt.
Beschluss II: Die Bestellung von Fr. Petra Nelkel zur Leiterin des Standesamtes wird zeitgleich zur Bestellung von Hr. Wanke zum Leiter des Standesamtes widerrufen. Gleichzeitig wird die Bestellung von Fr. Nelkel zur Standesbeamtin zum 31.12.2017 widerrufen.
Top 6:
Eine Bürgerin aus Buckenhof hat Interesse am Ehrenamt der Behindertenbeauftragten. In dieser Funktion soll sie u.a. Privatpersonen im Rathaus zu festen Sprechzeiten beraten sowie Baumaßnahmen im öffentlichen Raum hinsichtlich der Interessen von Behinderten überprüfen.
Beschluss: Die VG ermächtigt den Gemeinschaftsvorsitzenden in Absprache mit seinen Bürgermeisterkollegen eine ehrenamtliche Behindertenbeauftragte ab dem 1.1.2016 zu installieren. Es wird eine monatliche Aufwandspauschale von 50,- € gewährt – tatsächliche Kosten werden auf Nachweis erstattet.

Top 7:
Beschluss: Die Gemeinschaftsversammlung stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2015 – 2019 zu.
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben
Für das Jahr 2015 mit 2.193.370 Euro
für das Jahr 2016 mit 2.430.380 Euro
für das Jahr 2017 mit 2.465.080 Euro
für das Jahr 2018 mit 2.480.980 Euro
für das Jahr 2019 mit 2.466.210 Euro ab
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben
Für das Jahr 2015 mit 102.000 Euro
für das Jahr 2016 mit 178.500 Euro
für das Jahr 2017 mit 90.500 Euro
für das Jahr 2018 mit 75.500 Euro
für das Jahr 2019 mit 75.500 Euro ab
Verwaltungshaushalt: Die Personalkosten betragen im Planjahr 2016 1.897.700 Euro, das sind
78,082 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Die Anzahl der Planstellen liegt seit 2013 bei ca. 30, wobei einige Stellen aktuell (Dezember 2015) noch nicht besetzt sind (aber im Plan enthalten sind).
Die Sachaufwendungen sind im Planjahr mit 526.680,-€ veranschlagt (11,651% mehr als 2015). Der Mehraufwand wird z.B. für gesetzlich vorgeschriebene Gebäudeprüfungen (E-Check, Trinkwasser) oder für die Überarbeitung der VG-homepage angesetzt.
Top 8:
Beschluss: Die Gemeinschaftsversammlung nimmt den Stellenplan 2016 der VG Uttenreuth zur Kenntnis und stimmt diesem zu.
Top 9:
Beschluss: Die Gemeinschaftsversammlung der VG Uttenreuth erlässt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.430.380,- €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 178.500,- €
Kreditaufnahmen für Investitionen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

Verwaltungsumlage:
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Jahr 2016 mit 1.932.406 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl auf 11.693 Einwohner festgesetzt.
3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 165,26 Euro (2015: 150,17 Euro) festgesetzt.
Investitionsumlage:
Zur Finanzierung der im Haushalt 2016 geplanten Investitionen wird für das Jahr 2016 eine Investitionsumlage in Höhe von 148.500 Euro (2015: 102.000,- Euro) festgesetzt und nach dem Verhältnis der maßgebenden Einwohnerzahl (11.693) bemessen.
Der Höchstbeitrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 20.000,- Euro festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Top 10:
Beschluss: Die Gemeinschaftsversammlung entscheidet sich für die Einführung einer Archivierungssoftware zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Je nach Bedarf sollen 10 (582,15 Euro) oder 25 (1.112,65 Euro) Lizenzen für 36 Monate erworben werden.
Top 11:
Der Antrag auf Beschaffung von Dreiecks-Plakatständern für die Bewerbung von VG-weiten Veranstaltungen wird zurückgezogen mit dem Hinweis, den Erwerb von Plakatständer bei Bedarf im jeweiligen Gemeinderat zu beschließen.
Top 12:
Der Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzende hat zusammen mit seinen Bürgermeisterkollegen und der Leiterin der Geschäftsstelle ein Mitarbeiterbindungskonzept ausgearbeitet, das mithelfen soll, gute Mitarbeiter für die VG zu gewinnen bzw. der VG zu erhalten. Für den Verwaltungsbereich werden in der gesamten Metropolregion (aber auch darüber hinaus) gut ausgebildete Fachleute gesucht. Die Gehälter sind in festen Gruppen vorgegeben, wobei es kaum finanzielle Spielräume gibt. Daher sind zukünftig folgende zusätzliche Anreize angedacht:
1. Unverzinsliche Vorschüsse bis zu einer Höhe von 5.000,- € auf Grund von bestimmten Anlässen zu gewähren. Z.B. – Erstausstattung eines Säuglings oder Schwere Erkrankung eines Familienangehörigen.
2. Großzügige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern.
3. Die Installation von Lebensarbeitszeitkonten
4. Die Einführung von Gesundheitstagen (alle 2-3 Jahre)
Beschluss: Die Gemeinschaftsversammlung stimmt den Vorschlägen zu.
Top 13:
Informationen über öffentliche Angelegenheiten der laufenden Verwaltung
1. Eine Ersatzbeschaffung externer Festplatten ist notwendig.
2. Der vorgegebene Umfang des Mitteilungsblattes (24 Textseiten, 14-tägig) wird laufend überschritten. Deshalb wurden verschiedene verwaltungsinterne Richtlinien aufgestellt:
für Vereine/Verbände – höchstens 2 Bilder und max. 0,5 Seite
für Parteien/Gruppierungen – nur ohne Logo, nur Terminankündigungen, keine politischen Inhalte (wie bisher!)
3. Der Antrag eines Bürgers auf eine Bürgerfragestunde in der VG-Sitzung wurde zurückgezogen.