Mai 2024

7. 5. (Dienstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung
Alte Schule !!!

13. 5. (Montag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Juni 2024

20. 6. (Donnerstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung

25. 6. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Automatisch gespeicherter Entwurf


Eigener Bericht zur Sitzung des Gemeinderats am 19.9.2023


Öffentlicher Teil 19.9.23 gemäß Bekanntmachung:
1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 25.07.2023
2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3. Bauleitplanung der Gemeinde Uttenreuth, Bebauungsplan W 18 “Weinbergstraße”; geplantes Konzept und weitere Schritte
4. Flächennutzungsplan 11. Änderung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. U 30 „Uttenreuth Nord I“, 2. Änderung
5. Bauleitplanung der Gemeinde Uttenreuth; 2. Änderung des Bebauungsplans “U 30 Uttenreuth Nord I”, Abwägungs- und Satzungsbeschluss
6. Information über den Beteiligungsbericht zum Haushalt der Gemeinde Uttenreuth 2023 im Sinne des Art. 94 Abs. 3 Satz 4 GO
7. Antrag zur Veräußerung der Flächen Südlich St. Kunigunde
8. Richtlinie der Gemeinde Uttenreuth für die Vergabe der Reihenhausgrundstücke Raiffeisenstraße 9 bis 13
9. Zuschussantrag Weiher Glockenhäuschen
10. Aufstockung des Budgets für die Förderrichtlinie Umwelt Klima Energie der Gemeinde Uttenreuth

Bürgerfragestunde
Wie lautet die Adresse für Anliegen an die Verwaltung? Hr. Ruth (Bürgermeister): Die Adresse wurde aus technischen Gründen abgeschaltet. Er wird weitergeben, dass ein Kontakt für die Anliegen der Bürger benötigt wird.
Auf Weinberg sind mehrere Fichten vertrocknet und stehen schräg. Bitte dort Verkehrssicherung betreiben.
Die Fläche um das Feuerwehrhaus in Weiher sollte als Parkverbotszone markiert werden, da derzeit dort vermehrt Privatfahrzeuge geparkt werden und die Ausfahrt der Feuerwehr erschweren.
Wann wird die neue Brücke für „Am Graben“ fertig? Hr. Ruth: Der Bauhof muss noch die Dielen aufbringen.
Wann kommt der Trinkbrunnen im Ortszentrum? Hr. Ruth: Es war auf Antrag der Grünen beschlossen worden, ihn mit dem 2. Bauabschnitt zu bauen. Daher sei bisher noch nichts passiert. Fr. Finger bittet zu prüfen, ob es für die Errichtung jetzt evtl. Zuschüsse gibt und diese ggf. zu beantragen.
Wann kann das Biotop-Kataster im GR vorgestellt werden? Hr. Ruth: Dafür sei Fr. Troll (Stabstell Klima und Umwelt) die Richtige. Er werde sie ansprechen.

Hr. Mirsberger (CSU) möchte seinen Antrag unter TOP7 auf eine spätere Sitzung verschieben.

2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
Die Fahrradbrücke in Weiher wird derzeit saniert. Der Belag wird in Eiche, die Wände in Lerche ausgeführt.
Firma Rotec wurde für die Wasserleitung in Hauptstraße und die Hausanschlüsse beauftragt.
Firma Plannerer hat den Auftrag zum Abriss der Gebäude in der Raiffeisenstraße 9-13 erhalten.

3. Bauleitplanung der Gemeinde Uttenreuth, Bebauungsplan W 18 “Weinbergstraße”; geplantes Konzept und weitere Schritte
Fr. Vogelsang (Planungsbüro) fasst das Ergebnis der Online-Umfrage zur Bebauung an der Weinbergstraße in Weiher zusammen: Ein gemeinsamer Garagenhof, in dem jede Wohneinheit einen Stellplatz bekommt, werde akzeptiert. Dabei sei dann der 2. Stellplatz weiter weg geplant. Überwiegend wünschen die Interessenten sich Häuser mit Keller/EG/OG/DG.
Fr. Finger (Die Grünen): Kann in der Mitte ein öffentlicher Weg über das Grundstück führen? Fr. Vogelsang: Das Grundstück sei klein und in der Mitte sei ein Gemeinschaftsgrundstück (Garagenhof) vorgesehen. Ein Weg benötige zusätzlichen Platz.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Es gebe genug Interessenten, so dass das Konzept weiterverfolgt werden kann. Die Gemeinderäte sollten weiterdenken, denn die nördlich angrenzende Fläche sei eine mögliche Wohnbaufläche. Diese brauche zwingend eine Anbindung an den Radweg und die könnte über das aktuelle Grundstück führen.
Hr. Exner (CSU): Bitte das Grundstück nicht durchschneiden, sondern die Radanbindung lieber über den westlichen Weg realisieren.
Hr. Ruth: Eine Modulbauweise könne nicht vorgeschrieben werden. Die Gemeinde könne dies nur anstoßen. Sie sollte aber die Größe der Häuser und das Baumaterial festlegen. Fr. Vogelsang: Es würden überwiegend eigene Gärten gewünscht. Somit könne jeder selber bauen.
Fr. Trabold (Die Unabhängigen): In der Umfrage habe eine große Gruppe Grundstücke bis 400qm gewünscht, das gebe aber das Grundstück bei einer Bebauung mit 8 Häusern nicht her. Eine zweite große Gruppe wünsche Grundstücke von gut 250qm, damit könnten bis zu 10 Häuser entstehen und Platz für 2 zusätzliche Familien geschaffen werden. Zudem werde häufig ein Keller gewünscht. Lassen sich diese Punkte umsetzen? Fr. Vogelsang: Wenn der Versickerungsversuch ergibt, dass die Flächen unter den Häusern nicht benötigt werden, können gerne alle Häuser einen Keller haben. Zusätzliche Häuser könne sie sich nur vorstellen, indem aus einem Doppelhaus ein Dreispänner werde. Das mittlere Haus habe dann aber ein sehr kleines Grundstück.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen) bittet die einzelnen Punkte mit in den Abstimmungsbeschluss aufzunehmen. Dazu gehört der Wunsch nach einem Keller und aus ökologischen Gründen die gemeinschaftliche Heizung.
Hr. Leeb (BG): Wo befinden sich die weiteren Stellplätze? Es gebe keine öffentlichen Stellplätze in der Nähe. Hr. Ruth: Die Gemeinde könne im Bebauungsplan festlegen, dass es nur einen Stellplatz gibt. Hr. Leeb (BG): Es müsse trotzdem geklärt werden.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Nur die Hälfte der Interessenten komme mit 1 Stellplatz aus. Gleichzeitig wollen die Leute nur 2 Fahrradplätze, also werden sie auf Dauer doch irgendwo noch einen Stellplatz benötigen. Fr. Kreitz (Die Grünen): Bei so vielen Bewerbern werden sich genügend finden, die auch mit 1 Auto auskommen. Außerdem könnte man das 2. Carsharing Fahrzeug nach Weiher legen. Fr. Vogelsang: Wenn sie mit Duplexparkern plane, könne sie für die meisten einen 2. Stellplatz unterbringen.
Es wird einstimmig beschlossen das Konzept mit folgenden Punkten weiter zu verfolgen: gemeinsamer Garagenhof, 1 Stellplatz / Wohneinheit, Dreispänner prüfen, kein Eigentum übereinander, Keller prüfen, gemeinschaftliche, regenerative Heizung, ggf. Nahwärmenetz, Fahrraderschließung klären, Gehölzstruktur erhalten, 250-300qm Grundstücke, bis 150qm Wohnfläche, eigener Garten, Parken nicht auf der Weinbergstraße.

4. Flächennutzungsplan 11. Änderung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. U 30 „Uttenreuth Nord I“, 2. Änderung
Viele Stellen hatten keine weiteren Anmerkungen zum Flächennutzungsplan für eine mögliche Erweiterung des Lummerland nach Norden. Die vorliegenden Einwände und Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen und der Satzungsbeschluss einstimmig gefasst.

5. Bauleitplanung der Gemeinde Uttenreuth; 2. Änderung des Bebauungsplans “U 30 Uttenreuth Nord I”, Abwägungs- und Satzungsbeschluss
In der Änderung des Bebauungsplanes zum o.g. Flächennutzungsplan fallen 2 kleine Fehler auf. Da der Beschluss nicht zeitkritisch ist, werden die Unterlagen nochmals geprüft und der TOP in die nächste Sitzung verschoben.

6. Information über den Beteiligungsbericht zum Haushalt der Gemeinde Uttenreuth 2023 im Sinne des Art. 94 Abs. 3 Satz 4 GO
Hr. Ruth: Die Gemeinde Uttenreuth hält 11,11% Anteile an der Gewo-Land. Dort lief für 2022 ein Fehlbetrag von 14.584,09€ auf. Hiervon müsse die Gemeinde Uttenreuth 11,11% tragen.

8. Richtlinie der Gemeinde Uttenreuth für die Vergabe der Reihenhausgrundstücke Raiffeisenstraße 9 bis 13
Fr. und Hr. Trabold erklären sich für Befangen und nehmen nicht an der Beratung und der Abstimmung teil.
Hr. Ruth: Aus den Kriterien (Einkommens- und Vermögensgrenzen, ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsstelle, verwandtschaftlicher Ortsbezug, Kinder), die im Mai im Gemeinderat festgelegt wurden, hat die Verwaltung nun eine Richtlinie erstellt.
Fr. Schuck (Die Unabhängigen): Es sei auch ein Bauzwang beschlossen worden. Hr. Ruth nimmt den Punkt auf.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Er könne der Richtlinie nicht zustimmen, da sie viel zu komplex sei und sehr viel Arbeit für die Verwaltung bringe.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Sie halte den Nachweis einer Schwangerschaft für einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und lehne den Passus ab. Die Regelung über die Erben sei unverständlich.
Fr. Finger (Die Grünen): Die Grenzen für Einkünfte und Vermögen sollten gestrichen werden, denn dies benachteilige Familien, deren Vorfahren ihr Geld bereits vererbt haben. Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Das EU-Recht schreibe Grenzen vor. Nun lägen sie höher als ursprünglich. Mit diesen neuen Grenzen erscheine ein Hausbau finanzierbar. Hr. Ruth: Bei vielen Formulierungen gehe es um Rechtssicherheit. Die Richtlinie wurde bereits von einem Juristen geprüft, dieser sehe sie andernfalls als anfechtbar an.
Fr. Schobert (CSU): Wie berechnet sich das Vermögen? Hr. Ruth: Rechtlich sei es so, dass Geld, das z.B. die Eltern erst nach der Vergabe schenken nicht ins Vermögen zähle. Schenken sie es aber vorher, zähle es zum anzurechnenden Vermögen.
Fr. Schobert (CSU): Für welche Flächen gilt die Richtlinie. Hr. Ruth: Der Beschluss sage, es sei nur für die Raiffeisenstraße 9-13 anzuwenden. Sie sei als Versuch gedacht, danach werde entschieden, ob das Verfahren funktioniert.
Aus der vorliegenden Richtlinie wird der Teil über die Erben gestrichen und ein Paragraf hinzugefügt: §14 Das Gebäude ist innerhalb von 5 Jahren nach Beurkundung fertigzustellen. Bei einem Verstoß kann die Gemeinde die Rückübertragung des Grundstücks verlangen
Die Abgabefrist für Bewerbungen wird auf den 30.11.2023 festgesetzt.
Die Richtlinie wird gegen 2 Stimmen beschlossen.

9. Zuschussantrag Weiher Glockenhäuschen
Hr. Ruth: Neben dem Glockentürmchen dringe durch das Dach Wasser ein. Die Gemeinde habe bisher schon Zuschüsse für den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes gezahlt. Es liegen nun 2 unterschiedliche Angebote für das Abdichten des Daches vor. Die Eigentümerin wolle erst nach Kenntnis über die Höhe des Gemeindezuschusses entscheiden, wie umfangreich die Sanierung ausfallen soll.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Es sollte ein prozentualer Wert und maximal z.B. 2000€ festgelegt werden.
Hr. Leeb (BG): Hat die Eigentümerin an anderer Stelle ebenfalls einen Zuschussantrag gestellt? Es sei bei Kauf bekannt gewesen, dass das Haus denkmalgeschützt ist, daher sei kein weiterer Zuschuss angebracht.
Fr. Finger (Die Grünen): In Uttenreuth gebe es Zuschüsse aus der Städtebauförderung. Wenn das Glockenhäuschen nicht gekauft worden wäre, würde die Gemeinde es auch nicht verfallen lassen und müsse Geld aufbringen.
Hr. Ruth: Die Glocke sei der entscheidende Punkt. Sie könne geläutet werden, wenn ein Verstorbener aus dem Ort gefahren wird. Dies sei eine althergebrachte Sitte. Wegen der Glocke schlage er einen Zuschuss von 10% vor.
Hr. Wölfel (BG): Es gebe weitere Häuser in Weiher, die denkmalgeschützt sind. Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Welche Kosten könnten hier auf die Gemeinde zukommen, die bereits absehbar sind?
Ein Zuschuss von 10% aber max. 2.000€ wird mit 12:9 Stimmen bewilligt.

10. Aufstockung des Budgets für die Förderrichtlinie Umwelt Klima Energie der Gemeinde Uttenreuth
Hr. Mirsberger und Frau Trabold erklären sich für befangen.
Eine Aufstockung wird mit 1:19 Stimmen abgelehnt.