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Eigener Bericht zur Sitzung des Gemeinderats am 9.10.2023


Öffentlicher Teil 9.10.23 gemäß Bekanntmachung:
TOP1 Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse
TOP2 Zweckverband zur Wasserversorgung der Marloffsteiner Gruppe, Kalkulation der Gebühren und Beiträge, Wasserpreis für den Wassergast Uttenreuth, weiteres Vorgehen und langfristige Konzeption

Es fehlt: Fr. Finger
TOP1 Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse
Hr. Ruth (Bürgermeister): Die Gemeinde Uttenreuth sei mit der Universität Erlangen in Verhandlungen zum Bau eines Wohnheims für Mitarbeiter des Klinikums auf dem östlichen Bereich des Geländes Südlich-Kunigunde. Es seien 68 Wohnungen geplant. Zur Bestimmung des Grundstückspreises werde ein Wertgutachten erstellt. Der Innenminister habe das Vorhaben bei einer Veranstaltung im Erlangen öffentlich gemacht.

TOP2 Zweckverband zur Wasserversorgung der Marloffsteiner Gruppe, Kalkulation der Gebühren und Beiträge, Wasserpreis für den Wassergast Uttenreuth, weiteres Vorgehen und langfristige Konzeption
Hr. Ruth fasst den Sachverhalt zusammen: 1968 und 1993 wurden Verträge mit dem Wasserzweckverband der Marloffsteiner Gruppe (WZV) gemacht. Weiher sei dort Mitglied. Der WZV habe ein eigenes Wasserrohrnetz mit ca. 81 km Länge, auch der Hauptort Uttenreuth habe ein eigenes Netz. Die Kalkulation des Wasserpreises für den Hauptort Uttenreuth setze sich aus den Kosten für das vom WZV gekaufte Wasser plus den Unterhaltskosten für das Uttenreuther Wassernetz zusammen. Im Wasserpreis enthalten seien anteilmäßig die Brunnen, das Wasserwerk, der Hochbehälter und die Leitungen dazwischen. Die Weiherer zahlen nach der Kalkulation des WZV, die Uttenreuther nach der Kalkulation durch die Kämmerei in Uttenreuth. Es muss in jedem Falle kostendeckend kalkuliert werden. Das Uttenreuther Netz sei wesentlich kompakter, daher sei hier das Wasser billiger.
Uttenreuth nehme den größten Teil des Wassers vom WZV ab, bis zu 57%. Diese Besonderheit sollte aufgelöst werden, damit alle den gleichen Preis zahlen. Jetzt sei die richtige Zeit das anzugehen. Sein Ziel heute sei ein Grundsatzbeschluss wie es weitergehen soll. Würde der Hauptort Uttenreuth Mitglied des WZV werden, entspräche dies lediglich einer Gebietserweiterung, weil Uttenreuth mit seinem Ortsteil Weiher bereits Mitglied sei. Alternativ könnte auch Weiher aus dem WZV austreten und dann Wassergast werden. Es gebe aber für den WZV keine Pflicht einen neuen Ortsteil aufzunehmen.
Die Basis für Verhandlungen sei im Gesetz für kommunale Zusammenarbeit (KommZG) festgelegt. Daher könne es nicht passieren, dass ein unrealistischer Preis festgelegt werde.
Der WZV erwäge eine Vollkostenkalkulation für den Wasserpreis. Dies würde bedeuten, dass alle Kosten des WZV gleichmäßig auf den Wasserpreis umgelegt würden. Zu diesem Preis müsse Uttenreuth dann das Wasser vom WZV kaufen und danach noch die Kosten für das eigene Netz draufschlagen. Dies sei gegenüber der jetzigen Kalkulation ein Systembruch. Jetzt werden Uttenreuth nur die Teile des Wassernetzes in Rechnung gestellt, die es mit nutzt.
Eine Grundvereinbarung von 1981 besagt, dass Uttenreuth so viel zahlt wie es kostet das Wasser herzustellen.
Fr. Schobert (CSU): Darf der WZV die Wasserlieferung für Uttenreuth einstellen? Hr. Ruth: Nein, da das Wasser zur Daseinsvorsorge gehöre.
Hr. Leeb (BG): Die Weiherer haben Angst, dass sie die Kosten des Wasserwerkes, die vom Hauptort Uttenreuth zu zahlen sind, noch einmal mitzahlen müssen. Hr. Ruth: Im WZV wurden die Kosten über Verbesserungsbeiträge umgelegt, die sich aus der Größe des Grundstücks und der Geschoßfläche berechnen. Dies sei in Weiher jetzt bereits das zweite Mal passiert. Wenn man keine Verbesserungsbeiträge erhebt, muss ein Kredit aufgenommen werden. Dieser müsse von den Bürgern incl. Zinsen in den nächsten 40 Jahren über den Wasserpreis abbezahlt werden. Für Uttenreuth sei bereits ein Büro beauftragt, die Grundstücks- und Geschossflächen zu ermitteln, es könne aber erst Mitte 2024 mit der Vermessung beginnen. Erst danach werde entschieden, welcher Anteil der Kosten über den Wasserpreis bzw. Verbesserungsbeiträge umgelegt werde. Dies sei eine gesonderte Haushaltsstelle, so dass die Weiherer auf keinen Fall für Uttenreuth mitzahlen müssen.
Hr. Exner (CSU): Warum wurde der Vertrag nicht verlängert, bevor Uttenreuth begann seinen Anteil am Wasserwerk (3 Millionen €) zu zahlen? Hr. Ruth: Es seien 4 Jahre als Kalkulationszeitraum vorgesehen und erst dann werde der Vertrag angepasst.
Hr. Funk (BG): Wenn die Kosten über Verbesserungsbeiträge umgelegt werden, zahlen nur die Hausbesitzer, beim Wasserpreis zahlen alle, auch die Mieter. Wie wird sich der Wasserpreis bei einem Zusammenschluss entwickeln? Hr. Ruth: Es sei anzunehmen, dass der Preis für Uttenreuth steigt und im WZV sinkt. Hr. Horlamus (SPD): Verbesserungsbeiträge können auf die Mieter umgelegt werden.
Hr. Scherzer (CSU): Uttenreuth zahle derzeit 58Cent/m³ plus 1,-€ für das eigene Netz. Eine Vollkostenkalkulation sei nicht tragbar. Eine Einbeziehung Uttenreuths sei aber jetzt sofort auch nicht möglich, da der WZV dann keine Förderung mehr für den Bau des Wasserwerkes bekäme. Es muss also jetzt eine Lösung für die nächsten Jahre gefunden werden. Vor einem Beitritt müsse zudem der Zustand des Uttenreuther Netzes geprüft und bewertet werden.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Wie sieht der Zeitplan aus? Hr. Ruth: Es müsse jetzt neu kalkuliert werden, nach Ablauf der 4 Jahre des Kalkulationszeitraumes könne dann ein Beitritt Uttenreuths erfolgen.
Hr. Scherzer (CSU): Der WZV strebt einen politischen Preis für 2024 an. Bis Mitte 2024 soll dann eine neue Kalkulation gemacht werden und zum Ende des Jahres beschlossen werden. Hr. Ruth: Welches sind die wirklich gestiegenen Kosten? Strom und die Betriebsführung.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Es gibt jetzt zwei Systeme. Wie sollen z.B. Reparaturen von Leitungen berechnet werden? Wir werden einen Überganspreis benötigen. Hr. Ruth: Die Berechnung müssen Experten machen.
Fr. Trabold (Die Unabhängigen): Für einen Beitritt wäre es sinnvoll, vorab die Kosten des Wasserwerkes, sowohl in Uttenreuth als auch im WZV, komplett über Verbessrungsbeiträge umzulegen. Ansonsten müsste auf den einheitlichen, neu kalkulierten Wasserpreis noch ein Aufschlag für die Abzahlung des Wasserwerkes hinzukommen. Es sollte der Kommunale Prüfungsverband mit einer Preiskalkulation für 2024 beauftragt werden, wie es im Wasserliefervertrag vorgesehen ist.
Hr. Exner (CSU): Gibt es andere Wasseranbieter? Fr. Trabold (Die Unabhängigen): Rein theoretisch könnte Uttenreuth einen eigenen Hochbehälter auf dem Weinberg errichten, eine Leitung nach Erlangen bauen und von dort das Wasser kaufen.
Fr. Schobert (CSU): Warum darf Uttenreuth für das Wasserwerk einen Kredit aufnehmen und der WZV nicht? Hr. Ruth: Der WZV habe im Wesentlichen eine Haushaltsstelle, die Wasserversorgung. Der Uttenreuther Haushalt sei wesentlich größer und eine Kreditaufnahme lasse sich darstellen. Ferner sei jede kommunale Einrichtung vom Gesetz angehalten, vor einem Kredit alle anderen Möglichkeiten der Finanzierung auszuschöpfen. Dies seien z.B. Verbesserungsbeiträge.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Für die Erweiterung des WZV um Uttenreuth wird eine Entscheidung im WZV nötig sein. Dort werden die anderen Gemeinden ihr Mehrheiten nicht hergeben wollen. Was können wir bieten? Warum sollten die Räte im WZV zustimmen? Hr. Ruth: Uttenreuth geht in die Solidargemeinschaft und zahlt mit seinem kompakten Netz die langen Leitungen der anderen mit.
Hr. Leeb (BG): Es gebe in Weiher eine Initiative, die sich gegen Verbesserungsbeiträge ausspricht, da diese nicht sozialverträglich seien. Daher sollten beim 3. Sanierungspaket die Kosten über den Wasserpreis umgelegt werden. Die Uttenreuther Verbandsräte sollten beauftragt werden, dies zu erreichen. Fr. Trabold (Die Unabhängigen): Sie verstehe nicht, was an Verbesserungsbeiträgen nicht sozialverträglich sei. Erfahrungsgemäß wohnten Menschen mit geringem Einkommen eher zur Miete und besser Verdienende hätten ein eigenes Haus und könnten somit eher zahlen. Es gebe das Argument, dass Rentner zwar ein eigenes Haus hätten aber kein hohes Einkommen mehr. Wenn jemand ein Haus habe, würde er vernünftigerweise Rücklagen bilden, denn es könne z.B. im Haus zu einem Wasserrohrbruch kommen. Auch hier gebe es also keine soziale Härte.
Hr. Ruth: Es werde behauptet, dass manche Bürger nahezu 10.000€ an Verbesserungsbeiträgen zahlen müssten. Jeder könne aus seinem eigenen Bescheid hochrechnen, dass dieser Betrag nur erreichbar wäre, wenn man 800m² Wohnfläche und 1500m² Grundstück habe.
Es wird einstimmig beschlossen, dass beim WZV beantragt wird die bisherige Kalkulation weiter zu führen. Der Kommunale Prüfungsverband soll mit einer Kalkulation beauftragt werden. Es sollen die vorbereitenden Arbeiten zur Erweiterung des WZV-Gebietes um Uttenreuth begonnen werden und ein Beschluss in der Verbandversammlung hierzu angestrebt werden.
Es wird gegen 3 Stimmen abgelehnt, dass die Uttenreuther Verbandsräte im WZV für eine komplette Umlegung weiterer Kosten über den Wasserpreis stimmen müssen.